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Presseinformation des BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V. zur Urabstimmung


Von BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft

Der BVFI hatte seine Mitglieder zur Urabstimmung aufgerufen. Hier ist das Ergebnis.
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1. Der BVFI hatte nicht zu einem Streik aufgerufen, sondern zu einer Urabstimmung. Wer die Anwendung dieses urdemokratischen Instrumentes ins Lächerliche zieht, be-weist seine Missachtung der demokratischen Grundregeln.

2. Die Presse sprach bei der von uns initiierten Urabstimmung von "Hohn und Spott". Tatsächlich hat lediglich ein Personenkreis von vielleicht 30 - 40 Personen, meist aus einem klar zuordenbaren Umfeld stammend, protestiert.

3. Dass sich auch der IVD gegen die Urabstimmung ausgesprochen hat, ist unverständ-lich, will er doch selbst rechtlich gegen das Bestellerprinzip vorgehen.

4. Wer für eine Interessengruppe eintritt, die von den Medien seit Jahren negativ darge-stellt wird, darf sich durch Schlagzeilen nicht irritieren lassen.

5. Absicht dieser Initiative war es auch, sich gegen die Vernichtung einer Berufsgruppe zu wehren. Dagegen zu intervenieren, schulden wir unseren Mitgliedern.

6. Gerade Immobilienmakler sind durch die vielen einschneidenden Änderungen des Ge-setzgebers in den vergangenen Monaten sehr in ihrer Tätigkeit eingeschränkt worden (z.B. Geldwäschegesetz, Widerrufsrecht, Energieausweis). Der BVFI wird sich auch künftig im Interesse seiner Mitglieder gegen weitere Einschränkungen zur Wehr set-zen.

7. Das Ergebnis der Urabstimmung:
Abgegebene Stimmen: 3.707 (= 100%)
Damit haben 31% der BVFI-Mitglieder an der Abstimmung Teil genommen!

Für Ja haben gestimmt: 1.116 Mitglieder = 30,11 %
für Nein haben gestimmt: 217 Mitglieder = 5,85%
Enthaltungen: 2.374 Mitglieder = 64,04 %

Damit wurde die für einen Streik erforderliche 2/3 Mehrheit nicht erreicht!

Allerdings zeigt das Ergebnis auch, dass sich tatsächlich nur 5,85% gegen eine solche Maßnahme entschieden haben, was den angeblichen in der Presse dargestellten Shitstorm ad absurdum führt.

Die hohe Anzahl von Enthaltungen dürfte damit zu erklären sein, dass diese Makler überwiegend nicht in der Vermittlung von Mietwohnungen tätig sind und deshalb das Bestellerprinzip für sie von untergeordneter Bedeutung ist.

Der Vorstand des
BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Helge Norbert Ziegler (Tel.: 069 - 24748480), verantwortlich.

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