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Die optimale Absicherung für das Zuhause: Wohngebäude- und Hausratversicherung aus einer Hand


Von Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Die Grundeigentümer-Versicherung bekennt sich – entsprechend ihrem Firmennamen und der strategischen Ausrichtung – unverändert zur Wohngebäudeversicherung.
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So trug im abgelaufenen Geschäftsjahr vor allem auch diese Sparte wiederum maßgeblich zum Beitragswachstum des Hamburger Versicherers von insgesamt 36,9 Mio. Euro auf 38,9 Mio. Euro bei. Weitere Wachstumsträger waren daneben die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.

In diesem Ergebnis spiegelt sich insbesondere auch die 2013 gestartete erfolgreiche Marketingkampagne des Versicherers "Wohngebäude und Hausrat aus einer Hand!" wieder. Sie wird bis zum Jahresende 2015 fortgesetzt. Zusätzlich zu allen versicherungstechnischen Vorteilen bietet ab sofort die Grundeigentümer-Versicherung allen Neukunden, die sowohl ihren Hausrat als auch die Immobilie bei ihr versichern, zusätzlich 20 Prozent Beitragsnachlass auf ihren Top-Hausrattarif.

Denn entsteht durch Sturm, Hagel oder Hochwasser ein Schaden, ist meist nicht nur das Gebäude allein betroffen, sondern fast immer auch der Hausrat. Zwar bieten Wohngebäude- und Hausratversicherung Versicherungsschutz für unterschiedliche Sachen und Gegenstände, doch greifen sie im Schadenfall meist eng ineinander. Wer seine Immobilie und seinen Hausrat in einer Hand und mit aufeinander abgestimmten Konzepten versichert, profitiert von weitestgehend lückenlosem Versicherungsschutz und gerät nicht in Zuständigkeitsstreitigkeiten zweier Gesellschaften.

So kann es immer wieder zu Differenzen kommen, wenn Wohngebäude- und Hausratversicherung bei unterschiedlichen Gesellschaften abgeschlossen sind – beispielsweise, wenn die Einbauküche oder der Bodenbelag beschädigt wurde. Ein Ansprechpartner, eine Schadenmeldung und ein Sachverständiger sorgen dafür, dass aus einem großen Schaden nicht auch noch großer Ärger wird, weil sich keine der beteiligten Gesellschaften zuständig fühlt.

Auch Kosten für die Auslagerung des Hausrats bei Gebäudebeschädigungen, z. B. nach einem Sturm, werden gemäß des Versicherungsumfangs ebenso problemlos übernommen wie Schutz- und Bewegungskosten für Anbauküchen oder Anbauschränke. Dazu müssen die Aufwendungen der Entsorgung von Gebäude- und Hausratmüll im Schadensfall nicht getrennt werden, sondern sie werden in der Regel von einem Versicherer übernommen.

www.grundeigentuemer-versicherung.de



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Jessica Braun (Tel.: 040 37663 131), verantwortlich.

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