PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Steuererklärung 2015: Wo Einkommensteuerpflichtige sparen können


Von PR Global Concept

Thumb

Die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung 2015 naht mit großen Schritten: Am 31. Mai 2016 ist es wieder so weit und die Einkommensteuererklärung für das vorausgegangene Kalenderjahr ist fällig. Was hat sich geändert?

 

Beitragsbemessungsgrenze

 

Die Grenze, bis zu der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen, ist im Jahr 2015 von einem Jahreseinkommen in Höhe von 48.600 Euro brutto auf 49.500 Euro gestiegen. Arbeitsentgelt, das darüber liegt, bleibt beitragsfrei.

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist 2015 ebenfalls von 53.550 Euro auf 54.900 Euro gestiegen. Fällt das Brutto-Gehalt im Jahr unter diese Grenze, dann gelten Arbeitnehmer als versicherungspflichtig und können in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

 

Rentenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag

 

Anfang 2015 ist der Beitrag zur Rentenversicherung gesunken: von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Dahingegen steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen von diesen Beiträgen jeweils die Hälfte.

 

Beruflich bedingter Umzug

 

Wer aus beruflichen Gründen den Wohnsitz wechselt, kann die für den Umzug anfallenden Ausgaben als Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend machen (siehe auch https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/umzug-aus-beruflichen-gruenden-kosten-absetzen.html). Alle Ausgaben, also unter anderem Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen und Kosten für das Umzugsunternehmen, müssen belegt werden. Sonstige Ausgaben, etwa für die Renovierung der alten Wohnung, sind mit einer Pauschale anzusetzen. Diese hat sich ab dem 01. März 2015 folgendermaßen geändert:

  • bei Ehepaaren von 1.429 Euro auf 1.460 Euro
  • bei Alleinstehenden von 715 Euro auf 730 Euro
  • bei jeder weiteren Person von 315 Euro auf 322 Euro

Tipp: Hat das Kind bedingt durch den Umzug Schwierigkeiten in der Schule, können zusätzlich noch die Kosten für die Nachhilfestunden geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag stieg ebenfalls seit dem 01.03.2015 von 1.802 Euro auf 1.842 Euro.

 

Pflege und Kinderbetreuung

 

Wer 2015 einen pflegebedürftigen Angehörigen oder ein Kind unter 14 Jahren aus beruflich bedingten Gründen kurzfristig betreuen lassen musste, kann sich dies vom Arbeitgeber mit bis zu 600 Euro jährlich vergüten lassen – der Zuschuss ist steuerfrei.

 

Altersvorsorge

 

Im Jahr 2015 ist der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen auf 22.172 Euro (2014 noch 20.000 Euro) jährlich gestiegen. Für Ehepartner ist das Doppelte absetzbar. Hiervon erkennt das Finanzamt 80 Prozent als Sonderausgaben an. 2014 waren es nur 78 Prozent. Außerdem können Alleinstehende alle Ausgaben für eine Altersversorgung bis zu 17.738 Euro als Sonderausgaben absetzen, bei Ehepaaren sind es bis zu 35.476 Euro. Dazu zählen Aufwendungen für die Basisvorsorge wie zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung, die Versorgungswerke und auch Rürup-Verträge. Erst im Jahr 2015 ist dann der Abzug bis zum vollen Höchstbetrag möglich. Bis dahin erfolgt nach und nach eine Erhöhung des anerkennungsfähigen Prozentsatzes. Pro Jahr beträgt die Erhöhung bis dahin zwei Prozentpunkte.

Das bringt ebenfalls mit sich, dass auch in die betriebliche Altersvorsorge ab dem Jahr 2015 mehr eingezahlt werden kann. Denn im Rahmen einer Gehaltsumwandlung dürfen Arbeitnehmer pro Jahr bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung nutzen. Die gezahlten Beiträge bleiben steuerfrei und werden nicht mit Sozialabgaben belegt. Für die Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2015 auf 72.600 Euro in Westdeutschland und auf 62.400 Euro in den neuen Bundesländern. Somit können Arbeitnehmer 2015 bis zu 2.904 Euro steuerfrei in die Altersversorgung stecken – 48 Euro mehr als in 2014.

Bild: ©istock.com/ollo



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 1 Bewertung bisher (Durchschnitt: 5)
Hinweis

Pressemitteilungstext: 579 Wörter, 4791 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!