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Gewerblicher Grundstückshandel


Von Tatjana Albert, Steuerberaterin

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Aufsatz von Frau Steuerberaterin Tatjana Albert zum gewerblichen Grundstückshandel. Ausführlichere Informationen zum gewerblichen Grundstückshandel sind abrufbar unter: http://www.steuerberaterin-muenchen.com/gewerblicher_grundstueckshandel.html

 

Das anhaltend niedrige Zinsniveau lässt die Immobilienpreise zunehmend steigen. Diese Tatsache nutzen viele Immobilienbesitzer um ihre Immobilien zu veräußern. Grundsätzlich sind Immobilien des Privatvermögens steuerfrei veräußerbar, wenn die Immobilie länger als die Spekulationsfrist des § 23 EStG (10 Jahre) gehalten wurden.

Immobilien sind jedoch nicht steuerfrei, wenn es sich um ein Objekt im Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen handelt. Dabei ist zu beachten, dass Betriebsvermögen nicht nur Unternehmer haben können sondern auch Privatpersonen. Insbesondere sind solche Privatpersonen davon betroffen, die einen größeren Immobilienbestand haben. Zu beachten sind insbesondere die Regelungen zum gewerblichen Grundstückshandel.

Da der gewerbliche Grundstückshandel durch die Rechtsprechung entwickelt wurde, mangelt es an einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage. Vor einigen Jahren wurde vom BFH die sogenannte 3-Objekt-Grenze eingeführt. Entsprechend der 3-Objekt-Grenze liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren mehr als 3 Objekte veräußert werden, wobei zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie jeweils nicht mehr als 10 Jahren liegen (sog. Zählobjekte).

Die nachfolgende Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs in München hat die 3-Objekte-Grenze jedoch teilweise abgeändert. Es handelt sich somit nicht um eine starre Grenze; es ist auf die tatsächlichen Gegebenheiten und die individuellen Verhältnisse des Sachverhalts des Steuerpflichtigen abzustellen. Erst unter Würdigung der Gesamtumstände kann eine Aussage dazu getroffen werden, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt oder nicht.

 

Haben Steuerpflichtige also bereits mehrere Objekte veräußert bzw. planen die Veräußerung mehrerer Objekte, so empfiehlt sich rechtzeitig eine steuerliche Beratung einzuholen. Andernfalls drohen unter Umständen relativ hohe Steuernachzahlungen die vermeidbar wären. Ausführlichere Informationen rund um das Thema des gewerblichen Grundstückshandels sind auf der Homepage von Steuerberaterin Tatjana Albert unter oben genanntem Link abrufbar.

 

Auf der Homepage der Steuerkanzlei unter: http://www.steuerberaterin-muenchen.com/ sind weitere Informationen zu unterschiedlichen steuerlichen Themen abrufbar.

 

 

 

 

Kontakt:

Tatjana Albert

Steuerberaterin
Ganghoferstraße 21
80339 München

Telefon: 089 23542433

info@steuerberaterin-muenchen.com

www.steuerberaterin-muenchen.com

 

 

 

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Tatjana Albert (Tel.: 089 23542433), verantwortlich.

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