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Scientific Metals gibt Einzelheiten zur geplanten Aktienzusammenlegung und Privatplatzierung bekannt


Von Scientific Metals Corp.

Thumb Scientific Metals gibt Einzelheiten zur geplanten Aktienzusammenlegung und Privatplatzierung bekannt 16. Januar 2017 - VANCOUVER, BRITISH COLUMBIA - Scientific Metals Corp. (STM oder das Unternehmen) (TSXV: STM) (Frankfurt: 26X) (OTCQB: SCTFF) freut sich, Einzelheiten zur geplanten Zusammenlegung seiner Stammaktien bekannt zu geben. Am 10. Januar 2017 hat das Board of Directors des Unternehmens im Einklang mit den Gründungsunterlagen des Unternehmens den Beschluss gefasst, eine Zusammenlegung der ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien des Unternehmens im Verhältnis 4:1 zu genehmigen (die Zusammenlegung). Das Unternehmen verfügt derzeit über 121.616.249 ausgegebene und ausstehende Stammaktien. Nach Abschluss der Zusammenlegung werden voraussichtlich rund 30.404.062 Stammaktien des Unternehmens in Umlauf sein (Rundungsanpassungen wurden hier nicht berücksichtigt). Im Zuge der Zusammenlegung werden keine Bruchteile von Aktien ausgegeben. Bei Aktionären, die andernfalls zum Bezug eines Bruchteils einer Stammaktie berechtigt wären, wird eine Abrundung auf die nächste ganze Anzahl an Stammaktien vorgenommen. Bei Bruchteilen von Aktien erfolgt keine Barauszahlung. Der Ausübungspreis und die Anzahl der Stammaktien des Unternehmens, die bei Ausübung der ausstehenden Aktienoptionen, Warrants oder anderen wandelbaren Wertpapieren ausgegeben werden, werden entsprechend der Zusammenlegung verhältnismäßig angepasst. Das Unternehmen hat im Zusammenhang mit der Zusammenlegung nicht die Absicht, seinen Namen zu ändern oder ein neues Börsenkürzel für den Handel an der TSX Venture Exchange (TSXV) einzuführen. Die Zusammenlegung muss von der TSXV genehmigt werden. Sobald die TSXV ihre Zustimmung erteilt hat, wird das Unternehmen die erforderlichen Unterlagen ausfertigen, damit die Zusammenlegung wirksam wird. Ist dies geschehen, ergeht ein Übermittlungsschreiben per Post an die Aktionäre. Darin werden diese davon unterrichtet, dass die Aktienzusammenlegung in Kraft getreten ist. Sie werden ersucht, ihre Zertifikate mit dem Nachweis der von ihnen gehaltenen Stammaktien vorzulegen, welche nach Zusammenlegung durch Stammaktienzertifikate ersetzt werden, die der Anzahl an ihnen zustehenden Stammaktien entsprechen. Bis zur Übergabe entspricht jedes bestehende Stammaktienzertifikat für sämtliche Verwendungszwecke jener Anzahl an Stammaktien, zu deren Bezug der Inhaber im Anschluss an die Zusammenlegung berechtigt ist. Das Board of Directors des Unternehmens ist der Ansicht, dass die Aktienzusammenlegung dem Unternehmen eine flexiblere Vorgangsweise im Hinblick auf zukünftige Unternehmensaktivitäten ermöglichen, die Marktgängigkeit der Stammaktien als Anlageprodukt steigern und das Interesse eines größeren potenziellen Anlegerpublikums wecken wird, wodurch das Unternehmen auch eher in der Lage sein wird, weitere Gelder für die mittelfristige Finanzierung seiner betrieblichen Unternehmungen zu beschaffen. Zusätzlich zur Aktienzusammenlegung gibt das Unternehmen bekannt, dass das Unternehmen - vorbehaltlich der Genehmigung durch die TSXV - eine Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung plant. Die entsprechenden Einheiten (jede eine Einheit) sollen zu einem Preis (nach Zusammenlegung) von 0,20 $ pro Einheit begeben werden und einen Bruttoerlös von bis zu 2.000.000 $ erwirtschaften. Jede Einheit setzt sich aus einer Stammaktie aus dem Unternehmensbestand und einem ganzen Stammaktienkaufwarrant zusammen. Jeder Warrant berechtigt den Inhaber zum Erwerb einer Stammaktie zu einem Preis (nach Zusammenlegung) von 0,40 $ pro Aktie und kann innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausgabedatum ausgeübt werden. Die im Rahmen der Privatplatzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer Veräußerungsbeschränkung und müssen vier Monate lang gehalten werden. In Verbindung mit dieser Transaktion ist gemäß den Statuten der TSX Venture Exchange die Entrichtung einer Vermittlungsprovision (Finder's Fee) an eine anspruchsberechtigte unabhängige Partei fällig. Das Unternehmen hat die Absicht, den Nettoerlös aus dieser Privatplatzierung für das Phase-I-Explorationsprogramm in seinem Flaggschiffprojekt, dem Kobaltkonzessionsgebiet Iron Creek in Idaho, für den weiteren Ausbau seiner Lithium- und Kobaltkonzessionen sowie für allgemeine betriebliche Zwecke zu verwenden. Das Unternehmen berichtet außerdem, dass der Verkäufer der unternehmenseigenen Konzession in Suriname eine zivilrechtliche Klage gegen das Unternehmen erhoben hat (Notice of Civil Claim) und behauptet, dass bestimmte Beträge im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag nicht bezahlt wurden. Das Unternehmen hat einen Rechtsbeistand beigezogen und wird sich gegen diese Klage mit Nachdruck verteidigen, die von der Unternehmensführung als haltlos erachtet wird. Nähere Informationen erhalten Sie über: Scientific Metals Corp. Brian Kirwin, President T: (775) 772-0165 E: bongold@intercomm.com E: info@scientificmetalscorp.com Webseite: www.scientificmetalscorp.com Hinweis für den Leser Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der einschlägigen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Informationen erkennt man häufig anhand von Begriffen wie planen", erwarten", prognostizieren, beabsichtigen, glauben, vorhersehen, schätzen und an anderen ähnlichen Wörtern oder Aussagen darüber, dass bestimmte Ereignisse oder Bedingungen eintreten können oder werden. Insbesondere zählen zu den zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemeldung ohne Einschränkung auch Aussagen zum geplanten zeitlichen Ablauf und Abschluss der Zusammenlegung sowie zur Privatplatzierung und zur geplanten Verwendung des Erlöses aus der Privatplatzierung. Wir gehen davon aus, dass die Erwartungen, die in diesen zukunftsgerichteten Informationen enthalten sind, auf vernünftigen Annahmen beruhen; es kann allerdings keine Gewähr übernommen werden, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Wir können zukünftige Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge nicht garantieren. Es kann daher nicht bestätigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse zur Gänze oder auch nur zum Teil den Ergebnissen entsprechen, die in den zukunftsgerichteten Informationen enthalten sind. Zukunftsgerichtete Informationen basieren auf den Meinungen und Schätzungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen und unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Informationen unterscheiden. Sie unterliegen einer Vielzahl von Risiken und Unsicherheiten sowie anderen Faktoren, die eine wesentliche Abweichung der eigentlichen Ereignisse oder Ergebnisse von den in zukunftsgerichteten Informationen dargelegten Erwartungen bewirken können. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem die allgemeine Wirtschaftslage in Kanada und weltweit; das Branchenumfeld einschließlich Regierungs- und Umweltvorschriften; das Unvermögen, die Zusagen und Genehmigungen von Branchenpartnern und anderen Dritten einzuholen, wenn dies erforderlich ist; die Verfügbarkeit von Finanzmitteln zu akzeptablen Konditionen; die Notwendigkeit zur Einholung erforderlicher Genehmigungen bei den Aufsichtsbehörden; die Volatilität an den Aktienmärkten; mögliche Risiken der Abwasserentsorgung; Wettbewerb um unter anderem qualifiziertes Personal und Versorgungsgüter; fehlerhafte Beurteilungen des Werts von Akquisitionen; geologische, technische, aufbereitungs- und transportspezifische Schwierigkeiten; Änderungen der Steuergesetze und Förderprogramme; das Unvermögen, die erwarteten Vorteile von Akquisitionen und Veräußerungen zu realisieren, und andere Faktoren. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass diese Liste von Risikofaktoren nicht als vollständig gilt. Diese Warnhinweise gelten ausdrücklich für die zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemitteilung. Wir sind nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, damit diese den tatsächlichen Ergebnissen bzw. unseren geänderten Erwartungen entsprechen, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert. Die Leser werden davor gewarnt, sich bedenkenlos auf solche zukunftsgerichteten Informationen zu verlassen. Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. 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