Auch 2017 ändert sich einiges für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Tempo-Team Personaldienstleistungen gibt einen Überblick über wesentliche Neuerungen.
Reform von Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit, Kündigungs- und Mutterschutz, Mindestlohn sowie Bemessungs- und Regelsätze für Renten- und Sozialversicherung: Zum Jahreswechsel und im Laufe des Jahres 2017 ändern sich in vielen Punkten die gesetzlichen Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt. In einem aktuellen Blogbeitrag bietet der Personaldienstleister Tempo-Team einen Überblick.
Offenbach, 20. Januar 2017 - Reform von Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit, Kündigungs- und Mutterschutz, Mindestlohn sowie Bemessungs- und Regelsätze für Renten- und Sozialversicherung: Zum Jahreswechsel und im Laufe des Jahres 2017 ändern sich in vielen Punkten die gesetzlichen Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt. In einem aktuellen Blogbeitrag bietet der Personaldienstleister Tempo-Team einen Überblick.
So wird mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) eine Überlassungshöchstdauer für Zeitarbeitnehmer von 18 Monaten (mit Ausnahmeregelungen) eingeführt. Nach Ablauf von 9 Monaten kann die Entlohnung von Zeitarbeitnehmern in gleicher Höhe wie bei vergleichbaren Mitarbeitern der Stammbelegschaft erfolgen (Equal Pay), sofern nicht Ausnahmen greifen. Weitere Änderungen im Bereich der Zeitarbeit betreffen zum Beispiel die Kennzeichnungspflichten sowie den Einsatz von Zeitarbeitnehmern im Streikfall.
Durch die Neuregelungen des Flexirentengesetzes profitieren die Bezieher einer Regelaltersrente, welche trotzdem weiter arbeiten. Zusätzlich zum Arbeitseinkommen können sie auch weitere Rentenansprüche erwerben.
Zum 1. Januar erfolgte einen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro auf 8,84 Euro, wobei es für einzelne Branchen Ausnahmeregelungen gibt. Ebenfalls zum 1. Januar haben sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie weitere Grenzwerte und Regelsätze verändert.
Weitere wichtige Änderungen betreffen unter anderem den Mutterschutz sowie den Kündigungsschutz von schwerbehinderten Mitarbeitern.
Der gesamten Beitrag über wichtige gesetzliche Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit weiterführenden Informationen und Verweisen ist einsehbar unter:
http://www.tempo-team.com/blog/arbeitsmarkt/wichtige-aenderungen-im-arbeitsrecht-und-am-arbeitsmarkt-2017/
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Tempo-Team Management Holding GmbH
Marco Böttcher
Herrnrainweg 5
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So wird mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) eine Überlassungshöchstdauer für Zeitarbeitnehmer von 18 Monaten (mit Ausnahmeregelungen) eingeführt. Nach Ablauf von 9 Monaten kann die Entlohnung von Zeitarbeitnehmern in gleicher Höhe wie bei vergleichbaren Mitarbeitern der Stammbelegschaft erfolgen (Equal Pay), sofern nicht Ausnahmen greifen. Weitere Änderungen im Bereich der Zeitarbeit betreffen zum Beispiel die Kennzeichnungspflichten sowie den Einsatz von Zeitarbeitnehmern im Streikfall.
Durch die Neuregelungen des Flexirentengesetzes profitieren die Bezieher einer Regelaltersrente, welche trotzdem weiter arbeiten. Zusätzlich zum Arbeitseinkommen können sie auch weitere Rentenansprüche erwerben.
Zum 1. Januar erfolgte einen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro auf 8,84 Euro, wobei es für einzelne Branchen Ausnahmeregelungen gibt. Ebenfalls zum 1. Januar haben sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie weitere Grenzwerte und Regelsätze verändert.
Weitere wichtige Änderungen betreffen unter anderem den Mutterschutz sowie den Kündigungsschutz von schwerbehinderten Mitarbeitern.
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20.01.17
20. Jan 17
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