PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Kündigung des Mietverhältnisses - wann es für den Mieter 2017 teuer werden kann


Von Aigner Immobilien GmbH

Aigner Immobilien informiert über Eigenbedarf, Kündigungsfristen und Mietnachzahlungen
Thumb

Bundesweit fehlen laut Mieterbund bis zu einer Million Wohnungen, vor allem in großen Städten und Ballungsräumen. Mieterwechsel und Kündigungen gehören zum Immobilienalltag. Trotzdem brauchen zuverlässige Mieter nicht ständig Angst davor zu haben, eine Kündigung im Briefkasten zu finden. Vermieter dürfen in der Regel nur aus bestimmten festgeschriebenen Gründen kündigen, zum Beispiel wegen Eigenbedarf. Denn der Eigentümer muss die Möglichkeit haben, in seiner Immobilie leben zu können. Dazu zählt auch, die Eltern oder das erwachsene Kind in die eigenen vier Wände einziehen zu lassen. Die Kündigung wegen Eigenbedarf muss entsprechend begründet werden und es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Ist die Kündigung wegen Eigenbedarf rechtmäßig, aber weigert sich der Mieter auszuziehen, kann es ab 2017 teuer für ihn werden: Er muss künftig mit einer hohen Mietnachzahlung rechnen. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 17/16) entschieden, dass der Vermieter nach verstrichener Frist die ortsübliche Miete ansetzen darf. "Maßgeblich ist dabei allerdings die Miete, die der Vermieter bei einer Neuvermietung verlangen könnte. Zögert ein Mieter also die Räumung der Wohnung hinaus, muss er vor allem in den Metropolregionen eine deutlich höhere Miete zahlen, mit der er vorher vielleicht nicht gerechnet hat", sagt Thomas Aigner, der Geschäftsführer des Maklerunternehmens Aigner Immobilien GmbH. Ob der Eigenbedarfsanspruch gerechtfertigt ist, sollten Vermieter und Mieter im Einzelfall prüfen und sich gegebenenfalls beraten lassen.

Weitere Informationen, zum Beispiel zu Vermietung Frankfurt, Haus vermieten Frankfurt und vielen anderen Themen sind auf https://www.mietwohnungsboerse.de zu finden.



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Noch nicht bewertet
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Christina Vollmer (Tel.: (089) 17 87 87 6206), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 247 Wörter, 1982 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!