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Rainy Mountain: Beginn der Bohrungen in der Goldexplorationskonzession Brunswick


Von Rainy Mountain Royalty Corp.

Thumb Rainy Mountain: Beginn der Bohrungen in der Goldexplorationskonzession Brunswick West Vancouver, British Columbia - 24. Mai 2017 - Rainy Mountain Royalty Corp. (das Unternehmen oder Rainy Mountain) freut sich, bekannt zu geben, dass in der von Rainy Mountain in Option gehaltenen Goldexplorationskonzession (das Konzessionsgebiet Brunswick oder Konzessionsgebiet) nun die Bohrungen eingeleitet wurden. Das Konzessionsgebiet Brunswick ist ganzjährig über eine unbefestigte Strasse, die zum Highway 560 führt, erreichbar. Über Highway 560 gelangt man in westlicher Richtung zum Highway 144 und dann in nördlicher Richtung nach Timmins (über Highway 101). Aktuell beabsichtigt das Unternehmen, 15 Bohrlöcher zu absolvieren, wobei das Unternehmen im östlichen Bereich des Konzessionsgebiets 10 und im westlichen Bereich 5 Bohrstandorte identifiziert hat. Weitere Bohrstandorte werden ebenfalls in Betracht gezogen und im Zuge des aktuellen Bohrprogramms festgelegt werden. Vor Beginn des aktuellen Bohrprogramms setzte Rainy Mountain die Probenahmen in den Aufschlüssen und Aufbissen im westlichen Bereich des Konzessionsgebiets Brunswick fort und nahm am 9. Mai Grabungen mit einem Löffelbagger auf, um die vier Carbonatalterationszonen, die bei der zuletzt durchgeführten Messung mittels induzierter Polarisation (IP) näher beschrieben wurden, offenzulegen. Die IP-Messungen werden entlang von ergänzenden Messlinien fortgesetzt, um die Anomalien genauer abzugrenzen (im Abstand von jeweils 100 Metern unter Einsatz von 25-Meter-Messstationen und eines a-Elektrodenabstands von 25 Metern für eine bessere Auflösung). Die IP-Messungen haben die Präsenz von Sulfidmineralisierung innerhalb der Serizit-Carbonat-Zonen festgestellt, was ein normales Milieu für Goldmineralisierung darstellt. Außerdem wurde eine Messung mit dem Magnetometer durchgeführt (Messungen in Abständen von jeweils 12,5 Meter), die zur Abgrenzung der Carbonatzonen (mit schwach magnetischen Signaturen) und zur Lokalisierung von Diabasgängen, die die Mineralisierung in nördlicher Richtung durchkreuzen, beitragen wird. Aktuelle Grabungen haben auch vor kurzem sog. Crack-Seal-Quarzerzgänge - Erzgänge, die sich in Rissen und Spalten gebildet haben - offengelegt, die Serizit und Hydromuskovit (apfelgrümmer Glimmer) an den Brüchen im Quarz sowie eingesprengte Sulfidzonen, die die Quarzerzgänge flankieren, aufweisen. Nach Ansicht des Unternehmens sind diese Mineralmilieus günstige Muttergesteinstrukturen für Goldmineralisierung und mit dem Milieu bei der Mine Bell Creek in Timmins vergleichbar. Darüber hinaus wurden weitere Proben entnommen, um die Verteilung der Indikatorelemente für Goldmineralisierung (wie Arsen (As) und Antimon (Sb)), die zuvor im Herbst 2016 entdeckt wurden (weitere Details finden Sie in der Pressemeldung des Unternehmens vom 3. Januar 2017), zu ermitteln. Fünfzehn der 22 im Mai eingereichten Proben enthielten entweder erhöhte oder sehr anomale Antimongehalte und der Crack-Seal-Erzgang, der 200 Meter westlich der ursprünglichen Antimonanomalie entdeckt wurde, wies auch einen sehr anomalen Antimongehalt auf. Außerdem wurde Arsen nachgewiesen, das oft an der Außenseite von Goldmineralisierung vorkommt. Das Unternehmen vertritt die Auffassung, dass all diese anomalen Gehalte aus geochemischer Sicht für die Exploration von Bedeutung sind, jedoch kein toxisches Maß erreichen. Auf Grundlage dieser Informationen wird das Unternehmen den Standort der zukünftigen Bohrungen ermitteln. Unweit des Konzessionsgebiets wurde ein Lager für die Bohrkerne errichtet, das mit Vermessungstischen und einer Kernsäge für den Empfang und die Verarbeitung des Bohrkerns aus dem aktuellen Bohrprogramm in einem sicheren Gebäude ausgestattet ist. Die Vor-Ort-Probenahmen und Grabungen wurden von bzw. unter Aufsicht von R.S. Middleton, P.Eng., dem qualifizierten Sachverständigen des Unternehmens, unter Mitwirkung des Prospektors Michael Tremblay durchgeführt. Diese Pressemeldung wurde von Robert Middleton, P.Eng., in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 für das Konzessionsgebiet Brunswick geprüft und genehmigt. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Clive Shallow, Shareholder Communications, unter der Tel. +1 604-922-2030 oder besuchen Sie die Webseite des Unternehmens unter www.rmroyalty.com. RAINY MOUNTAIN ROYALTY CORP. Douglas L. Mason _________________________________ Douglas L. Mason, Chief Executive Officer Börsenkürzel: TSX-V: RMO Frankfurt: EK7N-FF Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze als zukunftsgerichtete Aussagen zu werten sind. Alle Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen und sich auf Aspekte beziehen wie die zukünftige Exploration, Bohrungen, Explorationsaktivitäten, mögliche Mineralisierungen und Ressourcen sowie vom Unternehmen erwartete Ereignisse oder Entwicklungen, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren unterliegen, auf die das Unternehmen keinen angemessenen Einfluss hat. Solche Aussagen stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar und die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können möglicherweise erheblich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht wurden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem Marktpreise, Förderungs- und Explorationsergebnisse, die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel und die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage. Diese Warnhinweise gelten ausdrücklich für alle zukunftsgerichteten Aussagen. Die hier enthaltenen Informationen entsprechen dem Stand der Dinge zum aktuellen Zeitpunkt und könnten sich danach ändern. Das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu berichtigen, weder infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse noch aus anderen Gründen - es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben. Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden bzw. werden nicht gemäß dem geltenden US-Wertpapiergesetz (United States Securities Act von 1933) in der aktuellen Fassung registriert. Sie dürfen daher weder in den Vereinigten Staaten noch an US-Bürger oder auf deren Rechnung bzw. zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden, wenn keine entsprechende Ausnahmegenehmigung von den Registrierungsbestimmungen des Gesetzes vorliegt. 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