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Aufbewahrungsfristen für Patientenakten laufen im Dezember aus


Von Schmidt + Kampshoff GmbH

Praxen und Kliniken bereiten Archivräumung nach Bundesdatenschutzgesetz vor

Bremen, 18. Dezember 2017 – Die Zeit um den Jahreswechsel nutzen viele medizinische Einrichtungen, um ihre Archive von Akten und Röntgenfilmen zu befreien, die nicht mehr länger aufbewahrt werden müssen. Denn am 1. Januar 2018 ist die 10-jährige gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Patientenakten und Röntgenfilme abgelaufen, die vor 2008 erstellt wurden. Die nun anstehende Entsorgung muss gemäß Kreislaufwirtschafts- und Bundesdatenschutzgesetz organisiert werden. Denn die vertraulichen Patientendaten – sowohl von Mensch als auch Tier – unterliegen bis zur sicheren Vernichtung der Schweigepflicht. Die Schmidt + Kampshoff GmbH betreut auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl an Medizinern bei der jährlichen Archivräumung. Das hanseatische Unternehmen hat sich auf maßgeschneiderte Entsorgungs- und Archivierungslösungen sowohl für Krankenhäuser als auch Arztpraxen spezialisiert. Während Kliniken meist den Komplettservice mit Archivräumung und Entsorgung nutzen, sortieren Arztpraxen alte Akten häufig selbst aus – je nach Menge mithilfe von Datensicherheitsbehältern (DSB) oder der Röntgenfilm-Box für Kleinmengen.

 

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„Gerade in ärztlichen Praxen ist Platz in Aktenschränken oder -regalen ein rares Gut, weshalb die jährliche Archivpflege unverzichtbar bleibt. Viele Ärzte nutzen dafür den Jahreswechsel und sortieren gemeinsam mit dem Praxisteam alte Unterlagen aus. Wir von Schmidtentsorgung stellen dafür die passenden Datensicherheitsbehälter zur Verfügung. Bei kleineren Mengen an Röntgenbildern, wie sie meist in Arztpraxen anfallen, haben sich unsere handlichen Röntgenfilm-Boxen bewährt“, erläutert Monica Calvo Moreno, Datenschutzbeauftragte von Schmidt + Kampshoff. „Als Entsorgungsfachbetrieb stehen wir bei allen Fragen rund um die Archivpflege beratend und helfend zur Seite. So ist zwar bekannt, dass Patientenakten 10 Jahre nach der letzten Behandlung entsorgt werden können, jedoch gibt es häufig noch Unsicherheiten bei den enthaltenen Röntgenfilmen. Hier erreichen uns Fragen wie: Sind Röntgenaufnahmen von Kindern länger aufzubewahren als die von Erwachsenen? Können Röntgenbilder von Tieren mit deren Tod vernichtet werden? Dürfen digitalisierte Aufnahmen schon eher entsorgt werden? Oder auch: Warum sind Röntgentherapie-Aufnahmen mit 30 Jahren so deutlich länger aufzubewahren?“

 

Schmidt + Kampshoff berät medizinische Einrichtungen umfassend und kostenfrei zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Röntgenfilmen und Patientenakten. Als anerkannter Betrieb gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entsorgt Schmidtentsorgung nach den höchsten Datenschutzgrundsätzen in Deutschland und auch den ab Mai 2018 geltenden Forderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung. Röntgenfilme, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden in der eigenen Entsorgungsanlage in Rhede nach DIN SPEC 66399-3 (Schutzklasse 1, 2; Sicherheitsstufe P3, P4, F1) vernichtet. Enthaltene Wertstoffe führt das Unternehmen umweltgerecht in den Wirtschaftskreislauf zurück.  

 

Weiterführende Informationen zur Entsorgung von Röntgenfilmen und Patientenakten finden Sie unter www.schmidtentsorgung.de. Die Röntgenfilm-Box für bis zu 20 kg Röntgenbilder kann unter www.x-raycycling.de kostenfrei bestellt werden.  

 

Kontakt: Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Tel.: 0421 835 444 0, Fax: 0421 835 444 11, E-Mail: monica.calvo-moreno@schmidtentsorgung.de  

Pressekontakt: Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig, Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info@agenda17.de



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Monica Calvo Moreno (Tel.: 0421 835 444 0), verantwortlich.

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