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Rainy Mountain Royalty Corp.: Winterbohrprogramm im Konzessionsgebiet Brunswick in Ontario im Gang


Von Rainy Mountain Royalty Corp.

Thumb Rainy Mountain Royalty Corp.: Winterbohrprogramm im Konzessionsgebiet Brunswick in Ontario im Gang West Vancouver, British Columbia - 10. Januar 2018 - Rainy Mountain Royalty Corp. (das Unternehmen oder Rainy Mountain) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen mit den Bohrungen im östlichen Raster der von Rainy Mountain in Option gehaltenen Goldexplorationskonzession (das Konzessionsgebiet Brunswick oder Konzessionsgebiet), die sich 140 Kilometer südlich von Timmins, Ontario befindet, begonnen hat. Das Unternehmen beabsichtigt die Durchführung eines 1.500 Meter umfassenden Bohrprogramms (Einzelheiten zum geplanten Bohrprogramm entnehmen Sie bitte der Pressemeldung vom 12. Oktober 2017), um den Ergebnissen der Grabungen vom August 2017 nachzugehen und die Erweiterungen des ursprünglichen Goldvorkommens zu untersuchen (die Grabungsergebnisse entnehmen Sie bitte der Pressemeldung vom 12. September 2017). Diese neuen Ziele bei den Erweiterungen wurden bei den Grabungen und IP-Messungen (induzierte Polarisation) entdeckt. Untersucht werden auch andere parallele Scherzonen. Zur Verfolgung der anomalen Gold- und Arsenwerte, die mögliche Indikatoren für eine nahegelegene Goldzone sind (siehe Pressemeldung vom 12. Juli 2017), werden in Streichrichtung von Bohrloch BE17-04 Stepout-Löcher niedergebracht werden. Im westlichen Raster des Konzessionsgebiets werden fünf Bohrlöcher niedergebracht, um die IP-Anomalien in der Nähe der Goldwerte aus den oberirdischen Stichproben zu untersuchen. Diese Proben lieferten 6,6 Gramm Gold (Au), 4,05 Gramm Au und 2,56 Gramm Au (Einzelheiten zu den Grabungen und Prospektionen entnehmen Sie bitte der Pressemeldung vom 28. August 2017). Auf der Suche nach zusätzlichen Bohrzielen wird überdies das geophysikalische Raster erweitert werden, um die bislang nicht vermessenen Teile der östlichen und westlichen Raster im Konzessionsgebiet zu umfassen. Damit soll im Konzessionsgebiet eine Streichlänge von weiteren 5,1 Kilometern abgedeckt werden. Das Unternehmen geht davon aus, dass es in Verbindung mit den Ausgaben für das aktuelle Bohrprogramm eine Finanzhilfe im Rahmen des Junior Exploration Assistance Program (der JEAP-Zuschuss) der Ontario Prospectors Association in Höhe von bis zu 33 Prozent der Explorationsausgaben (bis zu einer Obergrenze der Ausgaben von 300.000 Dollar) erhalten wird. Für einen Anspruch auf den JEAP-Zuschuss muss das Unternehmen seine Explorationsausgaben bis zum 30. März 2018 tätigen. Auf Grundlage der bisherigen Explorationsergebnisse beinhaltet das Konzessionsgebiet Brunswick nach Einschätzung des Unternehmens eine Reihe von Scherzonen über 6 Meilen (9,6 Kilometer), die parallel zum Verwerfungssystem Ridout verlaufen. Es wird angenommen, dass Ridout die Erweiterung der Verwerfungszone Larder Lake Break ist. Im Zuge von IP-Widerstandsmessungen wurden fünf Scherzonen identifiziert und bei ersten Bohrungen wurde in jeder Scherzone jeweils ein Bohrloch absolviert, um zu bestätigen, dass es sich bei diesen Anomalien in der Tat um Scherzonen mit Serizit-Eisen-Carbonat- (Ankerit)-Alteration und Quarz-Pyrit-Mineralisierung handelt. Das Konzessionsgebiet Brunswick befindet sich 140 Kilometer südlich von Timmins, Ontario und ist ganzjährig über eine Straße, die zum Highway 560 führt, erreichbar. Über Highway 560 gelangt man von Highway 144 nach Shiningtree und Kirkland Lake. Diese Pressemeldung wurde von Robert Middleton, P.Eng., in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 für das Goldexplorationsprojekt Brunswick geprüft und genehmigt. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Clive Shallow, Shareholder Communications, unter der Tel. +1 604-922-2030 oder besuchen Sie die Webseite des Unternehmens unter www.rmroyalty.com. RAINY MOUNTAIN ROYALTY CORP. Douglas L. Mason _________________________________ Douglas L. Mason, Chief Executive Officer Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze als zukunftsgerichtete Aussagen zu werten sind. Alle Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen und sich auf Aspekte beziehen wie das geplante Bohrprogramm des Unternehmens und die geplanten Explorationsausgaben im Konzessionsgebiet Brunswick sowie die zukünftige Exploration, Bohrungen, Explorationsaktivitäten, mögliche Mineralisierungen und Ressourcen sowie vom Unternehmen erwartete Ereignisse oder Entwicklungen, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren unterliegen, auf die das Unternehmen keinen angemessenen Einfluss hat. Solche Aussagen stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar und die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können möglicherweise erheblich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht wurden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem Marktpreise, Förderungs- und Explorationsergebnisse, die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel und die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage. Diese Warnhinweise gelten ausdrücklich für alle zukunftsgerichteten Aussagen. Die hier enthaltenen Informationen entsprechen dem Stand der Dinge zum aktuellen Zeitpunkt und könnten sich danach ändern. Das Unternehmen ist jedoch nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu berichtigen, weder infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse noch aus anderen Gründen - es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben. Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden bzw. werden nicht gemäß dem geltenden US-Wertpapiergesetz (United States Securities Act von 1933) in der aktuellen Fassung registriert. Sie dürfen daher weder in den Vereinigten Staaten noch an US-Bürger oder auf deren Rechnung bzw. zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden, wenn keine entsprechende Ausnahmegenehmigung von den Registrierungsbestimmungen des Gesetzes vorliegt. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! 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