PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

First Mining leitet Genehmigungsprozess für das Projekt Springpole ein


Von First Mining Gold Corp.

Thumb First Mining leitet Genehmigungsprozess für das Projekt Springpole ein 7. März 2018 - VANCOUVER, BC, KANADA - First Mining Gold Corp. (First Mining oder das Unternehmen) freut sich, bekannt zu geben, dass eine Project Description (auf Deutsch: Projektbeschreibung) für das Goldprojekt Springpole (Springpole oder das Projekt) eingereicht und anschließend von der Canadian Environmental Assessment Agency (auf Deutsch: die kanadische Umweltagentur; die Agentur) genehmigt wurde. Mit der Genehmigung der Projektbeschreibung durch die Agentur beginnt der Kommentierungszeitraum des Prüfverfahrens, das dazu dient, zu bestimmen, ob Springpole einer staatlichen Environmental Assessment (auf Deutsch: Umweltprüfung; EA) bedarf. Jeff Swinoga, Chief Executive Officer von First Mining, erklärte: Das Goldprojekt Springpole besitzt unserer Auffassung nach das Potenzial, eine der größten neuen Goldminen in Kanada zu werden. Wir freuen uns sehr, das Umweltprüfungsverfahren einzuleiten. Dieser Schritt markiert den ersten wichtigen Meilenstein im Genehmigungsprozess für Springpole. Unser sehr erfahrenes Team sieht angesichts unserer wertebasierten Unternehmenskultur der gewissenhaften und respektvollen Zusammenarbeit mit allen Interessensvertretern während des EA-Verfahrens entgegen. Nach Genehmigung der Projektbeschreibung hat die Agentur eine Zusammenfassung dieser auf der Canadian Environmental Assessment Registry Internet Site (CEARIS) unter http://www.ceaa.gc.ca/050/document-eng.cfm?document=121863 veröffentlicht. Die Agentur hat jetzt 45 Tage Zeit - einschließlich einer 20tägigen Frist zur öffentlichen Stellungnahme - (der Prüfungszeitraum), um festzustellen, ob für Springpole eine staatliche EA erforderlich ist. Das Unternehmen geht auf Grundlage der Kriterien gemäß dem Canadian Environmental Assessment Act in der Fassung von 2012 (auf Deutsch: das kanadische Umweltschutzgesetz; das CEAA von 2012) und den damit verbundenen Vorschriften davon aus, dass eine EA erforderlich sein wird. Das Unternehmen hat die Absicht, alle offiziellen Unterlagen in Verbindung mit der EA auf seiner Webseite (www.firstmininggold.com) zur Einsicht zur Verfügung zur stellen. Diese Unterlagen werden auch auf CEARIS verfügbar sein. Wird festgestellt, dass eine EA erforderlich ist, wird die Agentur mit dem Kommentierungszeitraum hinsichtlich des Leitlinienentwurfs (die Leitlinien) für das Environmental Impact Statement (auf Deutsch: das Umweltverträglichkeitsgutachten; EIS) beginnen. Die Agentur stützt sich bei der Erarbeitung der Leitlinien, die First Mining dann bei der Erstellung des EIS befolgen wird, auf die Projektbeschreibung, die Konsultation mit indigenen Bevölkerungsgruppen und die öffentlichen Stellungnahmen. In den Leitlinien für das EIS werden die Art und der Umfang der Informationen für die EA - einschließlich der Umweltauswirkungen, die von der EA geprüft werden müssen - dargelegt. Das Unternehmen geht davon aus, die nachstehend angeführten Schritte gemäß dem CEAA von 2012 zu befolgen, um das staatliche EA-Verfahren für Springpole abzuschließen: - Die Agentur stellt fest, ob die Projektbeschreibung ausreichend ist und genehmigt die Projektbeschreibung, um das Prüfungsverfahren einzuleiten (dieser erste zehntägige Schritt ist abgeschlossen). - Das Prüfungsverfahren beginnt, sobald die genehmigte Projektbeschreibung auf CEARIS veröffentlicht und für eine Prüfung und Anmerkungen aus der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. - Die Agentur prüft die Projektbeschreibung während eines 45tägigen Zeitraums, um zu bestimmen, ob für Springpole eine EA erforderlich ist; dies schließt die 20tägige Frist zur öffentlichen Stellungnahme ein. - Stellt die Agentur fest, dass für Springpole eine EA erforderlich ist, wird sie einen Leitlinienentwurf für das EIS für das Projekt erarbeiten und veröffentlichen, der der Öffentlichkeit zur Prüfung und zur Stellungnahme vorgelegt wird. - Die Agentur erwägt alle öffentlichen Stellungnahmen einschließlich der Anmerkungen der indigenen Bevölkerungsgruppen und der Bundesämter, die hinsichtlich des Leitlinienentwurfs für das EIS eingegangen sind, und gibt anschließend die endgültigen Leitlinien für das EIS an das Unternehmen heraus. - Unter Berücksichtigung von Beiträgen aller Interessensvertreter, wie auch der indigenen Bevölkerungsgruppen, führt das Unternehmen seine Umweltuntersuchungen durch, erstellt sein EIS im Einklang mit den Leitlinien und legt das fertige EIS der Agentur zur Prüfung und öffentlichen Stellungnahme vor. - Nach Erwägung aller öffentlichen Stellungnahmen zum EIS erstellt die Agentur ihren vorläufigen EA-Bericht (der Bericht) für das Projekt, holt öffentliche Stellungnahmen hinsichtlich des vorläufigen Berichts ein, erstellt den endgültigen Bericht und legt diesen dem Federal Minister of Environment and Climate Change (auf Deutsch: Bundesminister für Umwelt und Klimawandel) vor. - Der Bundesminister für Umwelt und Klimawandel teilt seine/ihre EA-Entscheidung in einer Erklärung mit, was das EA-Verfahren zum Abschluss bringt. - Stellt der Bundesminister für Umwelt und Klimawandel fest, dass das Projekt voraussichtlich keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben wird, kann das Projekt die Genehmigungsphase aufnehmen, in der alle für den Baubeginn notwendigen Genehmigungen eingeholt werden können. - Konsultationen mit der Öffentlichkeit (einschließlich der indigenen Bevölkerung) sind Teil des gesamten EA- und Genehmigungsverfahrens; alle Interessensvertreter haben vier Mal die Möglichkeit, in verschiedenen Phasen des staatlichen EA-Verfahrens Anmerkungen vorzubringen. First Mining hat die Gespräche mit den örtlichen indigenen Gemeinschaften im Gebiet von Springpole bereits aufgenommen, um das EA-Verfahren zu fördern. Diese Konsultationen mit den indigenen Gemeinden werden während des gesamten EA-Verfahrens anhalten. Außerdem werden Gespräche mit den örtlichen Gemeinden, Regierungsbehörden, nichtstaatlichen Organisationen und anderen Interessensvertretern stattfinden. Parallel zum staatlichen EA-Verfahren hat First Mining ebenfalls mit dem Ontario Ministry of the Environment and Climate Change (auf Deutsch: Ministerium für Umwelt und Klimawandel der Provinz Ontario; MOECC) Gespräche aufgenommen, um mit dem MOECC ein Voluntary Agreement (auf Deutsch: freiwillige Vereinbarung) im Hinblick auf Springpole zu treffen und damit eine provinzielle EA gemäß dem Ontario Environmental Assessment Act (auf Deutsch: Umweltschutzgesetz der Provinz Ontario) einzuleiten. Eine Entscheidung des MOECC hierzu wird in Kürze erwartet, wonach die Terms of Reference (auf Deutsch: die Richtlinien; ToR) für die provinzielle EA erarbeitet und dem MOECC zur Prüfung vorgelegt werden. Die ToR bestimmen den Umfang der provinziellen EA, die Alternativen, die geprüft werden müssen, und die Umweltaspekte, die das Projekt beeinträchtigen könnten und daher im Zuge der provinziellen EA geprüft werden müssen. Diese Aspekte werden von First Mining erarbeitet. ÜBER FIRST MINING GOLD CORP. First Mining Gold Corp. ist ein aufstrebendes Erschließungsunternehmen mit einem diversifizierten Portfolio von Goldprojekten in Nordamerika. First Mining konzentriert sich jetzt auf die Weiterentwicklung seiner Projekte in Richtung Produktion, nachdem das Unternehmen in bergbaufreundlichen Rechtssystemen im Osten Kanadas eine große Ressourcenbasis von sieben Millionen Unzen Gold in den gemessenen und angezeigten Kategorien sowie fünf Millionen Unzen Gold in der abgeleiteten Kategorie aufbauen konnte. Das Unternehmen besitzt zurzeit ein Portfolio von 25 Mineralaktiva in Kanada, Mexiko und den USA. Weitere Informationen erhalten Sie über: Derek Iwanaka Vice President Investor Relations Gebührenfrei: 1-844-306-8827 E-Mail: info@firstmininggold.com Webseite: www.firstmininggold.com Im Namen von First Mining Gold Corp. Keith Neumeyer Keith Neumeyer Chairman Vorsorglicher Hinweis für zukunftsgerichtete Aussagen Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Informationen und zukunftsgerichtete Aussagen (gemeinsam zukunftsgerichtete Aussagen) im Sinne der geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetze, einschließlich des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Datum dieser Pressemitteilung. Zukunftsgerichtete Aussagen werden häufig, aber nicht immer, durch Wörter wie erwarten, voraussehend, glauben, planen, herausragend, beabsichtigt, schätzt, sieht vor, möglich, eventuell, Strategie, Ziele oder Variationen davon kenntlich gemacht oder besagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse auftreten oder erreicht werden können, könnten", würden oder werden, oder das Negative eines dieser Begriffe und ähnlicher Ausdrücke. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf zukünftige Ereignisse oder künftige Entwicklungen und spiegeln aktuelle Schätzungen, Vorhersagen, Erwartungen oder Annahmen in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf, Aussagen in Bezug auf: (i) die Veröffentlichung der EIS-Leitlinien durch die Agentur nach Abschluss des Prüfungszeitraums; (ii) den Beginn des staatlichen EA-Verfahrens; (iii) die Veröffentlichung der Projektbeschreibung für das Projekt Springpole auf CEARIS und der Verfügbarkeit der mit der EA verbundenen Unterlagen auf dieser Seite; (iv) die anhaltende Konsultation mit den indigenen Gemeinschaften, den örtlichen Gemeinden, den Regierungsbehörden und nichtstaatlichen Organisationen sowie das Ergebnis dieser Konsultationen; und (v) die Vorbereitung der ToR für eine provinzielle EA und deren Vorlage beim MOECC. Alle zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten von First Mining und seinen Beratern sowie verschiedenen Annahmen, die von First Mining und seinen Berater auf den aktuell verfügbaren Informationen getroffen werden. Die wichtigsten Annahmen sind oben angeführt, aber im Allgemeinen beinhalten diese Annahmen: (i) den erfolgreichen Abschluss der staatlichen und provinziellen EA-Verfahren; (ii) den Erfolg der Konsultationen mit den indigenen Gemeinschaften, den örtlichen Gemeinden, den Regierungsbehörden und nichtstaatlichen Organisationen; und (iii) dass während des Genehmigungsverfahrens für das Projekt Springpole keine wesentlichen Fragen aufgeworfen werden. Obwohl die Geschäftsführung diese Annahmen aufgrund der ihr derzeit zur Verfügung stehenden Informationen für angemessen hält, könnten sie sich als unrichtig erweisen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß inhärente Risiken und Unsicherheiten, sowohl allgemeiner als auch spezifischer Art, und es besteht das Risiko, dass Schätzungen, Prognosen, Vorhersagen und andere zukunftsgerichtete Aussagen nicht realisiert werden oder dass Annahmen nicht der zukünftigen Erfahrung entsprechen. Wir warnen den Leser davor, sich zu sehr auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, da eine Reihe wichtiger Faktoren dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Annahmen, Plänen, Zielen, Erwartungen, Schätzungen und Absichten abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt werden. Diese Risikofaktoren können allgemein als das Risiko bezeichnet werden, dass die oben genannten Annahmen und Schätzungen nicht wie prognostiziert eintreten, beinhalten im Besonderen u.a. (i) Risiken in Verbindung mit den Fragen, die während des staatlichen oder provinziellen EA-Verfahrens aufgeworfen werden könnten; (ii) Risiken in Verbindung mit den Konsultationen mit den verschiedenen Interessensvertretern; (iii) allgemeine Risiken in Verbindung mit Genehmigungsverfahren; (iv) Entwicklungen in den globalen Metallmärkten; (v) Risiken in Verbindung mit Schwankungen des Kanadischen Dollar gegenüber dem US-Dollar; (vi) das Ermessen der Geschäftsführung, die Explorationsbemühungen des Unternehmens neu auszurichten und/oder die kurz- und langfristigen Geschäftspläne zu ändern; und (vii) die zusätzlichen Risiken, die im jährlichen Informationsformular von First Mining für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr, das bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden unter dem SEDAR-Profil des Unternehmens unter www.sedar.com eingereicht wurde, und im Jahresbericht von First Mining, das auf Formular 40-F bei der der SEC auf EDGAR eingereicht wurde, beschrieben sind. First Mining warnt, dass die vorliegende Liste von Faktoren, die die zukünftigen Ergebnisse beeinflussen können, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Wenn Anleger und andere Personen auf unsere zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen, um Entscheidungen betreffend First Mining zu treffen, sollten sie die oben genannten Faktoren und andere Unsicherheiten sowie mögliche Ereignisse sorgfältig berücksichtigen. First Mining verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen, ob in schriftlicher oder mündlicher Form, die von Zeit zu Zeit von der Gesellschaft oder in unserem Auftrag getätigt werden, zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Vorsorglicher Hinweis für Anleger in den USA Diese Pressemitteilung wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen der in Kanada geltenden Wertpapiergesetze erstellt, die von den Anforderungen der US-amerikanischen Wertpapiergesetze abweichen. Sofern nicht anders angegeben, wurden alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen Ressourcen- und Reservenschätzungen in Übereinstimmung mit den NI 43-101-Standards für die Offenlegung von NI 43-101 und dem Kanadischen Institut für Bergbau, Metallurgie und Erdöl erstellt. 2014 Definition Standards für Mineralressourcen und Mineralreserven NI 43-101 ist eine Regel, die von den Canadian Securities Administrators entwickelt wurde und die Standards für alle Veröffentlichungen eines Emittenten zu wissenschaftlichen und technischen Informationen über Mineralprojekte festlegt und unterscheidet sich erheblich von den Anforderungen der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission ("SEC"), und die hierin enthaltenen Angaben zu Mineralressourcen und -reserven sind möglicherweise nicht mit ähnlichen Informationen vergleichbar, die von US-Unternehmen veröffentlicht wurden. Insbesondere und ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken, ist der Begriff "Ressource" nicht gleichzusetzen mit dem Begriff "Reserven". Nach US-amerikanischen Standards darf die Mineralisierung nicht als "Reserve" klassifiziert werden, es sei denn, es wurde festgestellt, dass die Mineralisierung zum Zeitpunkt der Bestimmung der Reserven wirtschaftlich und legal produziert oder abgebaut werden könnte. Die Offenlegungsstandards der SEC erlauben normalerweise keine Aufnahme von Informationen über "gemessene Mineralressourcen", "angezeigte Mineralressourcen" oder "abgeleitete Mineralressourcen" oder andere Beschreibungen der Mineralisierungsmenge in Mineralvorkommen, die nach US-amerikanischen Standards keine "Reserven" in Dokumenten darstellen, die bei der SEC eingereicht wurden warnt davor, zu vermuten, dass ein Teil oder alle Minerallagerstätten in diesen Kategorien jemals in Reserven umgewandelt werden. US-Investoren sollten auch verstehen, dass "geschlussfolgerte Mineralressourcen" eine große Unsicherheit hinsichtlich ihrer Existenz und Wirtschaftlichkeit und rechtliche Machbarkeit aufweisen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle oder ein Teil einer "abgeleiteten Mineralressource" jemals auf eine höhere Kategorie hochgestuft wird. Nach den kanadischen Vorschriften können abgeschätzte "abgeleitete Mineralressourcen" nur in seltenen Fällen die Grundlage für Machbarkeits- oder Vormachbarkeitsstudien bilden. Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie nicht davon ausgehen dürfen, dass eine "geschlussfolgerte Mineralressource" ganz oder teilweise existiert oder wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar ist. Die Offenlegung von "enthaltenen Unzen" in einer Ressource ist nach kanadischem Recht erlaubt. Die SEC gestattet Emittenten jedoch in der Regel nur die Angabe von Mineralisierungen, die keine "Reserven" nach SEC-Standards darstellen, als Tonnage und Bewertung ohne Berücksichtigung von Maßeinheiten. Die Anforderungen von NI 43-101 zur Identifizierung von "Reserven" sind ebenfalls nicht erfüllt Die Reserven, die von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit NI 43-101 gemeldet werden, gelten möglicherweise nicht als "Reserven" im Sinne der SEC-Standards. Dementsprechend können Informationen über Minerallagerstätten, die hierin aufgeführt sind, möglicherweise nicht mit den veröffentlichten Informationen von SEC verglichen werden, die nach US-Standards berichten. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Noch nicht bewertet
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, First Mining Gold Corp. , verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 2150 Wörter, 17525 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!