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Die DSGVO wird am 25.05.2018 für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich.


Von PureLink GmbH

BYOD und Wireless Collaboration datenschutzkonform gestalten

Wireless Collaboration verändert die Arbeitswelt. Sich bei Bedarf einfach, schnell und informell in Huddle Spaces oder Konferenzräumen mit Businesspartnern zu verständigen, wird zunehmend Normalität. Ebenso zeitgemäß ist die Nutzung verschiedenster Kommunikationsgeräte, auch privater Endgeräte (BYOD - Bring Your Own Device).

Die Wireless Collaboration über Geräte-, Gebäude- sowie Ländergrenzen hinaus fügt den Anforderungen an den Datenschutz mit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 eine neue Dimension hinzu.

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Jeder Zugang zur IT-Infrastruktur durch Mitarbeiter oder Gäste schafft eine Gefahrenquelle. Welche Endgeräte von Dritten genutzt werden, ist ebenso wenig beeinflussbar wie deren individuelle Sicherheitseinstellungen. Die Nutzungsbedingungen von BYOD für dienstliche Zwecke werden durch entsprechende Vereinbarungen mit Mitarbeitern und Externen festgelegt. 

 

Neben die Gefahr für wertvolle Firmendaten durch Malware oder Trojaner tritt jetzt jedoch die mögliche Verletzung der erweiterten Datenschutzpflichten durch eine – unbeabsichtigte – Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Wireless Collaboration.

 

Mit Wirksamwerden der DSGVO erweitern sich die Pflichten der Unternehmen von der IT-Sicherheit bis zur datenschutzkonformen Nutzung grundsätzlich. Der Begriff der personenbezogenen Daten, unabhängig von der räumlichen (geographischen) Nutzung sowie die Definition der Verarbeitung personenbezogener Daten wurden entscheidend erweitert. In Artikel 25 bestimmt die DSGVO konsequenterweise, dass von der Software-Entwicklung bis zur Auswahl und Einrichtung der Lösungen im Unternehmen die Datensicherheit zu gewährleisten ist.

 

Verantwortlich ist allein das Unternehmen.

 

War zuvor der Verstoß gegen Datenschutzvorschriften aufgrund unzureichender technischer oder organisatorischer Maßnahmen bußgeldbewehrt, reicht ab Mai bereits aus, dass Unternehmen die Einhaltung der Maßnahmen nicht belegen können. Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes sind gemäß Art 83 Abs. 5 DSGVO möglich. Zusätzlich kann der Unternehmer selbst belangt werden.

 

Die strikte Trennung von firmeninternen und Collaboration-Netzwerken erscheint zum heutigen Zeitpunkt als einzige technische sowie rechtssichere Lösung.

Die neuen Anforderungen an Software-Entwicklung, Apps und mobile Lösungen sowie insbesondere die Handhabung der DSGVO in der Praxis und Rechtsprechung werden zukünftige Antworten erleichtern.

 

Solstice Wireless Collaboration Technologie von Mersive Technologies wurde auf der Fachmesse Integrated Systems Europe (ISE) 2018 erneut als „Best of Show“ ausgezeichnet. Sie bietet eine sichere Lösung über ein autarkes Netzwerk für externe Nutzer.

 

Solstices Dual Network Modus unterstützt die Zusammenarbeit über ein eigenständiges Netzwerk, ohne Zugang zur firmeninternen IT. Zusätzlich können Mitarbeiter über das interne Firmennetzwerk sicher mit Nutzern des Gäste-Netzwerks zusammenarbeiten. Komfortable Handhabung, nahezu unbegrenzte Einsatzmöglichkeiten und eine überschaubare Investition für Updates machen Solstice zusätzlich zu einer attraktiven Option.

 

Solstice ist in Deutschland exklusiv über PureLink direkt oder im OneAV B2B-Webshop erhältlich.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Barbara Tsihlis (Tel.: 0049 5971 80029925), verantwortlich.

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