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Führt das Baukindergeld zu mehr Kreditbewilligungen?


Von PR Global Concept

Wohnraum ist knapp, vor allem in den Städten und Ballungsräumen drumherum. Besonders Familien mit Kindern haben es häufig schwer, die erforderlichen Eigenmittel für den Kauf eines Eigenheims anzusparen. Vater Staat hat sich deshalb ein neues Fördermittel ausgedacht: das Baukindergeld. Damit soll es Familien erleichtert werden, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen. Inzwischen sind einige Monate ins Land gegangen und ein erstes Fazit kann gezogen werden. Wir möchten die Wirkung der Maßnahme ein wenig beleuchten und erklären, wie die Förderung beantragt werden kann.

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Steigerung der Zusagewahrscheinlichkeit bei der Bewilligung des Kredits

 

Im Vorfeld des Baukindergelds gab es eine Menge Kritik an der geplanten Maßnahme. Doch auch viele positive Veränderungen wurden erwartet. Da die Grundstückspreise in Ballungsräumen inzwischen jedes vernünftige bzw. nachvollziehbare Maß überschreiten, hoffte man, mit der Förderung vor allem eines zu erreichen: eine Stärkung der ländlichen Gegenden. Denn nur hier passen die Grundstückspreise auch zu der Einkommensgrenze für das Baukindergeld. Diese liegt nämlich bei 90.000,- Euro je Haushalt, zuzüglich 15.000,- Euro je Kind. Wer mehr verdient, kann also nicht von der Förderung profitieren. Wer allerdings viel weniger verdient, wird es unter Umständen ohnehin schwer haben, einen Kredit für den Kauf oder Bau zu bekommen. Hier hilft die Förderung auf jeden Fall weiter. Einige Banken finanzieren sie auch vor, sodass der Extra-Kredit sogar als Eigenkapital angerechnet werden kann.

 

Zu viele Neubauten auf dem Dorf

 

Zwar hilft das Baukindergeld wahrscheinlich tatsächlich einigen jungen Familien, in die eigenen vier Wände zu kommen. Allerdings zeigt sich dabei ein weiteres Problem: Wer ohnehin kreditwürdig war und eine Immobilie erwerben will, kann nun dank der bis zu 12.000,- Euro Förderung je Kind statt eines Kaufs auch einen Neubau in Erwägung ziehen. Gerade auf dem Land gibt es jedoch aufgrund der günstigen Kredite zurzeit extrem viele Leerstände. Statt wie zu Omas Zeiten einen Anbau am Familienobjekt vorzunehmen, wird neu gebaut. So verfallen viele Ortskerne trotz des Bevölkerungswachstums auf dem Land. Abgesehen davon widerspricht diese Entwicklung, dass Familien aus der Stadt in die Dörfer und kleinen Gemeinden gehen, eigentlich den hoch gesteckten Klimazielen der Regierung. Denn die Anzahl der Pendler hat sich dadurch stark erhöht. Die Speckgürtel um die großen Metropolen sind längst zu teuer für den „Normalverdiener“, sodass eine Strecke von 60–100 km für den Arbeitsweg keine Seltenheit mehr ist. Außerdem haben vor allem ländliche Gegenden häufig keine gute Anbindung an die Autobahn. Es geht also jede Menge Familienzeit für die Fahrzeit verloren.

 

Risiko der Überschuldung steigt

 

Familien, die sich bisher aufgrund des geringen Verdienstes keine eigene Immobilie leisten konnten, sollen mithilfe der Förderung nun endlich die Möglichkeit bekommen, den Traum vom Eigentum wahr zu machen. Auch im Hinblick auf die spätere geringe Rente ist es sinnvoll, wenn im Alter ein kostenfreies Wohnen möglich ist. Hier droht jedoch die Schuldenfalle zuzuschnappen. Denn was häufig nicht bedacht wird, sind die Instandhaltungskosten am selbstgenutzten Objekt. Die Durchschnittsfamilie mit 2 Kindern kann eine Förderung von 24.000,- Euro innerhalb von 10 Jahren erhalten. Wendet man nun die Peterssche Formel an, kommt man bei einem reinen Gebäudewert von 200.000,- Euro auf jährliche Instandhaltungskosten von ca. 3.750,- Euro. Daraus ergeben sich über 37.000,- Euro innerhalb der 10 Förderjahre! Sicherlich ist bei einem Neubau nicht unbedingt eine solch hohe Summe notwendig. Bei einer Gebrauchtimmobilie kann aber genau das zum Verhängnis werden: Hat auch der Vorbesitzer weniger in die Instandhaltung investiert als notwendig gewesen wäre, ist auf jeden Fall ein gewisser Rückstau entstanden. Dieser muss dann vom Käufer kompensiert werden. Oft ist dafür ein zusätzlicher Kredit oder ein Bauspardarlehen fällig, wodurch die monatliche Belastung weiter in die Höhe getrieben wird.

 

Ob also sinnvoll oder nicht, darüber lässt sich ganz sicher streiten. Denn es ist schwierig, zu untersuchen, ob die Kreditbewilligung durch die Bank auch ohne das Baukindergeld erfolgt wäre. Ebenso lässt es sich noch nicht mit Sicherheit sagen, ob die pure Anzahl der Immobilienkäufe seit der Einführung der Maßnahme gestiegen ist. Eventuell lässt sich nach der Beendigung im Jahr 2020 ein entsprechender Rückgang feststellen.

 

Wer jedoch eine Immobilie kaufen möchte und für die Förderung berechtigt ist, sollte sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Daher fassen wir noch einmal zusammen:

 

Berechtigt sind:

 

-          Käufer von (selbstgenutztem) Wohneigentum mit Kindern unter 18 Jahren (kindergeldberechtigt)

-          Familien mit einem Haushaltsnettoeinkommen unter 90.000,- Euro (zusätzl. 15.000,- Euro je Kind)

Gefördert wird nur der erstmalige Erwerb.

 

Förderungshöhe:

 

1.200,- Euro je Kind pro Jahr für maximal 10 Jahre – insgesamt also bis zu 12.000,- Euro pro Kind.

 

Antragstellung:

 

Der Antrag auf das Baukindergeld kann erst nach dem Einzug in die neue Immobilie erfolgen, muss jedoch innerhalb von 3 Monaten gestellt werden. Dies ist möglich für alle Immobilien, deren Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden ist. Die Beantragung kann selbst im Förderportal unter www.kfw.de/zuschussportal vorgenommen werden.

 

Die KfW hat dazu außerdem ein gutes Merkblatt veröffentlicht, in dem Details in Ruhe nachgelesen werden können. Tipps und Unterstützung können außerdem direkt vom Finanzierungspartner für den Kauf/Bau kommen, denn dieser ist ebenfalls daran interessiert, dass die Finanzierung auf einem festen Fundament steht.



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