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Was versteht man unter Sanktionslisten


Von PR Global Concept

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In der heutigen Weltwirtschaft spielen eine große Anzahl an Mitspielern mit. Wir stellen uns das Geschehen einmal auf einem Fußballplatz vor: Während der Partie gibt es die braven Spieler und die Spieler, die foulen. Als Gegenmaßnahme bekommen die foulenden Spieler eine Gelbe bzw. Rote Karte. Ähnlich verläuft das Ganze auch in der Wirtschaft.

Diese Gegenmaßnahmen, auch Sanktionen genannt, werden in einem offiziellen Verzeichnis geführt, welches alle Organisationen beinhaltet, die wirtschaftliche oder rechtliche Einschränkung aufgrund von Fehlverhalten erhalten haben.

Diese Liste dient wie eine Art Blacklist und betitelt Organisationen, mit denen keine Geschäftsbeziehung eingegangen werden darf.

Aufgrund des Terroranschlags auf das World Trade Center hat die Europäische Gemeinschaft auf Basis von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Verordnungen erlassen, die zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienen sollen. Dieses Ereignis stellte die Geburt der Sanktionslisten da.

Die heutzutage wichtigste Liste ist die UN- Sanktionsliste.

Alle Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, diese Erlasse zu befolgen. Sollte ein Mitgliedsstaat das Abkommen brechen, drohen diesem ebenfalls Embargomaßnahmen.

Aktuell sind folgende Sanktionslisten existent, welche zu befolgen sind:

  • Konsolidierte Liste
  • Verordnung (EG) Nr. 2580/2001
  • Verordnung (EG) Nr. 881/2002
  • Verordnung (EU) Nr. 208/2014
  • Consolidated list of financial sanctions targets
  • Maßnahmen gegenüber …
  • US Denied Persons List (US-DPL):
  • US Entity
  • Specially Designated Nationals and Blocked Persons (SDN List)
  • World Bank Listing of Ineligible Firms (Debarred Firms)

 

Warum existieren eigentlich Sanktionslisten?

Sanktionslisten haben als Ziel, den Handel und Datenaustausch mit gesetzeswidrigen Unternehmen zu unterbinden. Hierzu zählen zum Teil Terrorvereinigungen oder Terrorunterstützer.

 

 

 

Compliance Screening

 

Unter dem Begriff Compliance Screening versteht man den Abgleich von Daten mit Sanktionslisten. Gleichzeitig dient das Compliance Screening als Instrument der Terrorismusbekämpfung und verhindert Geldtransfers sowie den Export von Waffen. So sollen auffällige Geldsummen oder Waffenexporte frühzeitig erkannt und verhindert werde, um Terrororganisationen nicht zu unterstützen und diese zu entlarven. Die auftretenden Fälle werden anschließend den zuständigen Behörden gemeldet. Anschließend werden diese Informationen benutzt, um Langzeitbekämpfungen einzuleiten.

Ist eine Organisation in einer Sanktionsliste aufgeführt, wird diese bei der Teilnahme am Rechtsverkehr direkt erfasst. Ziel ist es, keine Transaktionen und Güterflüsse zu erlauben, aus denen gelistete Organisationen einen Nutzen ziehen können.

 

Wann müssen Sanktionslisten geprüft werden?

Auch bei Geschäften innerhalb Deutschlands muss die Geschäftsführung prüfen, ob der Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste steht. Es dürfen wie bereits geschildert, keine Geschäfte und Transaktionen zwischen einer Organisation und einer sich auf der Sanktionsliste befindenden Gegenstelle stattfinden. Sollte man dies dennoch tun, drohen große Geldstrafen. Im Zweifelsfall droht der zu verantwortenden Person sogar eine Freiheitsstrafe.

 

Wie kann man Sanktionslisten am einfachsten prüfen?

Als Organisation ist man verpflichtet, jegliche Geschäftsfälle mit der Sanktionsliste abzugleichen. Dies stellt einen großen Aufwand dar, welcher manuell nur schwer zu bewältigen ist. Eine Lösung hierfür bietet die Bex AG mit Ihrer Software SANSCREEN zum automatisierten Abgleich mit Sanktionslisten. Mit dieser Software können Sie in Blitzeseile Ihre gesamten Stammdaten automatisiert prüfen, die Ergebnisse lückenlos protokollieren und Freigaben verwalten.

Gleichzeitig ist auch eine manuelle Prüfung von Adressdaten oder Dateien mit SANSCREEN jederzeit möglich.

Die Softwarelösung von der Bex AG bietet Schutz und die Sicherheit vor einem Gesetzesverstoß. So sind sie abgesichert und brauchen sich keine Sorgen mehr machen!

Weitere Informationen finden Sie unter www.bex.ag



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