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Strategie und Synergie


Von Natur Events e.K.

 

Die Unternehmungen gehören zu den sich selbst umstrukturierenden Systemen.

 

Der Kern der Führungsaufgabe und damit auch der Unternehmensplanung besteht in der langfristig zu sichernden Überlebensfähigkeit der Unternehmung.

 

Das erfordert eine darauf ausgerichtete Selbstorganisation.

 

Zu dieser Selbstorganisation gehören:

 

Die Orientierung der Produkte und/oder Dienstleistungen an den Anforderungen der jeweils infrage kommenden Abnehmer und Letztanwender.

 

Eine darauf ausgerichtete funktionstüchtige und effiziente Gestaltung der unternehmensinternen Strukturen.

 

Thumb

 

Der unmittelbare Gegenstand der Synergetik sind die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten, die der erfolgreichen Selbstorganisation solcher Systeme zugrunde liegen. Die entscheidenden Bezugspunkte der Synergetik zur Unternehmensplanung sind leicht zu erkennen:

 

Die Unternehmungen gehören zu den sich selbst umstrukturierenden Systemen.

 

Der Kern der Führungsaufgabe und damit auch der Unternehmensplanung besteht in der langfristig zu sichernden Überlebensfähigkeit der Unternehmung.

 

Das erfordert eine darauf ausgerichtete Selbstorganisation.

 

Zu dieser Selbstorganisation gehören:

 

Die Orientierung der Produkte und/oder Dienstleistungen an den Anforderungen der jeweils infrage kommenden Abnehmer und Letztanwender.

 

Eine darauf ausgerichtete funktionstüchtige und effiziente Gestaltung der unternehmensinternen Strukturen.

 

Die Gestaltung geschäftspolitischer Grundsätze

 

Dieses Thema wirft eine Reihe von Fragen auf:

 

Was sind geschäftspolitische Grundsätze?

 

Wofür braucht man sie?

 

Warum braucht man sie?

 

Worin besteht ihre spezifische Eignung und Aufgabenstellung?

 

Wie funktionieren sie?

 

Wie müssen sie gestaltet sein, um reibungslos funktionieren zu können?

 

Was haben sie mit der Unternehmens- und/oder Geschäftspolitik zu tun?

 

Was haben sie mit dem laufenden Geschäft zu tun?

 

Für die Gestaltung geschäftspolitischer Grundsätze ergeben sich folgende wichtige Erkenntnisse:

 

Geschäftspolitische Grundsätze sind ihrem Zweck nach permanent bereitzustellende Entscheidungshilfen. Sie können erheblich dazu beitragen, die auf allen Ebenen laufend notwendigen Aktionsentscheidungen nach Zeit und Aufwand wie auch in Bezug auf die Entscheidungsqualität zu rationalisieren.

 

Das gilt auch für die der obersten Unternehmensführung vorbehaltenen. Deshalb muss es auch für deren Entscheidungszuständigkeit geschäftspolitische Grundsätze geben.

 

Es gibt so viele zusammengehörige Gruppen von geschäftspolitischen Grundsätzen wie es Arten ähnlicher Entscheidungssachverhalte in einem Unternehmen gibt oder geben kann.

 

Gewicht und Bedeutung hängen ab von Gewicht und Bedeutung der Entscheidungsart, auf die sie sich beziehen. Bei vielen Kleinentscheidungen, die ohne maßgebliche Bedeutung für die dauerhafte Realisierung der Unternehmenszwecke und –ziele sind, spricht man daher im allgemeinen von Verhaltensgrundsätze.

 

Die zwischen einzelnen Entscheidungsarten, Entscheidungsebenen und Entscheidungsträgern bestehenden hierarchischen Wechselbeziehungen müssen bei der Gestaltung geschäftspolitischer Grundsätze berücksichtigt werden. Das Wirkungsgefüge der geschäftspolitischen Grundsätze ist bedingt durch die sachlich-zeitliche Wirkungshierarchie aller Arten von Aktions-Entscheidungen, auf die sie sich beziehen. Alle in einem Unternehmen vorkommenden Arten von Aktionsentscheidungen lassen sich unter dem Gesichtspunkt ihrer sachlichen und zeitlichen Tragweite in drei Kategorien einteilen.

 

Strategische Entscheidungen

 

Entscheidungen über die Leistungspotentiale

 

Operative Entscheidungen

 

Diese Reihenfolge entspricht auch ihrer Rangordnung. Sie beruht vor allem darin, dass Fehler und Versäumnisse in einer vorgelagerten Entscheidungskategorie durch nachgelagerte Entscheidungen prinzipiell nicht mehr korrigierbar oder nachholbar sind.

 

Strategische Entscheidungen betreffen ihrem Inhalt nach das Aufnehmen, Aufgeben, Halten, Erweitern oder Reduzieren von Geschäftsaktivitäten (Arbeitsgebiete und Märkte) als Ganzes. Solche Entscheidungen haben von vornherein einen sehr langfristigen Wirkungshorizont. Sie begründen die Existenz und die  Erfolgsmöglichkeiten (Erfolgspotentiale) eines Unternehmens.

 

Die Arbeitsgebiete sind die

 

Produkte,

 

Leistungen oder

 

Problemlösungen,

 

mit denen ein Unternehmen durch die fortgesetzte Konzentration seiner Anstrengungen (=Allokation seiner Ressourcen und Kumulation eines produkt- und/oder problemlösungsspezifischen Know-how) eine hohe Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit erreichen und erhalten will.

 

Die Märkte sind die Regionen und/oder Abnehmer-gruppen, bei denen es eine bestimmte oder eine bestimmende Rolle spielen will. Sie kommt zum Ausdruck in der Marktposition. Das ist seine Stellung im Vergleich zum stärksten Konkurrenten. Der Zweck strategischer Entscheidungen ist die Schaffung und Erhaltung langfristig hoher und sicherer Erfolgspotentiale (=Erfolgsvoraussetzungen). Erfolgspotentiale bilden stets eine       unüberschreitbare Obergrenze und damit gleichfalls einen Spielraum für die Erfolgsrealisierung. Konkrete Erfolgspotentiale sind die für die strategische Unternehmensführung wichtigen Steuerungsgrößen.                                                                       Ihre Komponenten sind alle produkt- und marktspezifischen Voraussetzungen, die spätestens dann bestehen müssen, wenn es um die Erfolgsrealisierung geht. Von daher kommt auch die zentrale Bedeutung der Marktanteile und ihre dominierende Rolle bei den strategischen Entscheidungen:

 

Marktanteilsentscheidungen erzwingen den systematischen Einbezug eines marktorientierten langzeitigen Vorlauf in der Forschung und Entwicklung anhand der den Markt nach Art und Menge bestimmenden Kundenprobleme.

 

Durch die quantitativ gegebene Anbindung der für ein ausreichend sicheres Erfolgspotential notwendigen Marktanteilsziele an das – unabhängig vom Unternehmen gegebene – langfristige Marktwachstum werden die Wachstumsziele eines Unternehmens und damit auch deren Folgen und Wirkungen auf die Unternehmensressourcen von den Marktanteilzielen bestimmt. Die stets langfristige und sachlich umfassende Reichweite strategischer Entscheidungen kann niemals ungestraft vernachlässigt werden; Denn es werden von ihnen stets kostspielige Aktionen in Forschung und Entwicklung sowie für Investitionen sachlicher und personeller Art in Gang gesetzt, die in ihrer Natur nach irreversibel sind.

 

Zu den Grundsätzen, die sich direkt und aus-schließlich auf strategische Entscheidungen beziehen, gehören z. B.

 

Grundsätze über die Art der Produkte, Leistungen, Anwenderprobleme, bei denen eine hohe Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit erreicht und erhalten werden soll. Sie können die Branche kennzeichnen, eine bestimmte Produkt- oder Verfahrenstechnologie oder ein bestimmtes Problemfeld bei den infrage kommenden Abnehmern.

 

Grundsätze über minimale und/oder maximale Marktanteile, weil zu niedrige Marktanteile mit schwächer werdenden Märkten meistens negative Erfolgspotentiale haben, auch wenn sie zu Beginn des Lebenszyklus oder bei hohen Marktwachstumsraten noch so hohe Gewinne bringen.

 

Grundsätze über das Qualitätsniveau, weil damit bestimmte – qualitätsorientierte – Märkte (Abnehmergruppen) verbunden sind.

 

Grundsätze über den Anschluss bestimmter Produktgrößen und/oder Marktpotentiale, weil damit auf die Dauer nicht finanzierbare Entwicklungsaufwendungen, Investitionen oder die Einrichtung aufwendiger Service-Netze verbunden sind.

 

Grundsätze über minimale Marktvolumina und Marktpotentiale.

 

Grundsätze über den Anschluss bestimmter Produkt- oder Verfahrenstechnologien.

 

Grundsätze über den Ausschluss bestimmter Produktlinien, weil man bestimmte Konkurrenzsituationen mit ihren unangenehmen Rückwirkungen nicht entstehen lassen will.

 

Grundsätze über den Ausschluss bestimmter Märkte, Vertriebswege oder Abnehmergruppen.

 

Grundsätze über Markteintrittszeitpunkte bezogen auf den Marktlebenszyklus, weil z.B. mit nachlassenden Marktzuwachsraten (das ist langfristig gesehen die zweite Hälfte des Lebenszyklus) der Aufbau hinreichend tragfähiger Marktpositionen immer schwieriger und riskanter wird.

 

 

 

Grundsätze, die konkrete Anhaltspunkte darüber enthalten, wann eine Aktivität eher aufgegeben als weitergeführt werden soll.

 

Strategische Grundsätze betreffen daher stets die:

 

Sortimentspolitik

 

Produktpolitik

 

Technologiepolitik

 

Diversifikationspolitik

 

Marktpolitik

 

Vertriebswegepolitik

 

Marktanteilspolitik

 

Wachstumspolitik

 

Konkurrenzpolitik

 

Innovationspolitik

 

Nicht selten gibt es auch strategische Grundsätze mit Mindestraten für

 

Umsatzrenditen,

 

ROI,

 

Cash-Flow usw.

 

Sie sind zwar überzeugend in ihrer Begründung aber normalerweise wirkungslos und mitunter sogar schädlich und falsch. Die tiefere Ursache für ihre Fehlwirkung und für ihren Fehlansatz ist relativ einfach. Erfolgsdaten haben von Natur aus eine kürzere Lebensdauer und daher auch eine kürzere Reichweite als sie für strategische Entscheidungen notwendig ist. Strategisch wirksame Grundsätze setzen daher ein hinreichend fundiertes Wissen voraus über:

 

Allgemeingültige Erfolgsvoraussetzungen langfristiger Art.

 

Produkt- und marktspezifische langfristige Erfolgsvoraussetzungen. Das ist in erster Linie ein branchenbedingtes, unter langfristigen Aspekten kumuliertes Erfahrungswissen über

 

strategisch relevante Marktbedingungen, vorhandene und potentielle Marktsegmente, Marktvolumina,

 

Marktpotentiale,

 

aktuelle und potentielle Konkurrenz,

 

aktuelle und potentielle Substitutionstechnologien,

 

langfristige Substitutions- bzw. Diffusionszeiten


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Dieter Trollmann (Tel.: 06145 9329940), verantwortlich.

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