Bundesgerichtshof urteilt über Volkswagen – VW-Kunden steht Schadensersatz zu
Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)
Viele Bürger fühlen sich von Autohersteller VW betrogen. Das BGH bestätigte nun ein Urteil, in dem einem Kunden des Herstellers Schadensersatz zugesprochen wurde.
Dieses Urteil könnte für viele weitere Kläger ein Lichtblick sein. Laut offiziellen Angaben sind derzeit bundesweit noch rund 60.000 Dieselkagen bei Gerichten anhängig und noch nicht rechtskräftig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall handelt es sich um einen VW Sharan mit einem Kaufpreis von 31.500€. Dieser Kaufpreis soll nun nach Abzug von Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer dem Käufer erstattet werden.
Bis heute fallen die Verfahren von Instanz zu Instanz unterschiedlich aus. Es lässt sich keine klare Richtlinie erkennen. Das Urteil des BGH kann diese Richtlinie nun ausmachen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine klare Täuschungsstrategie angewandt wurde und damit die Kaufentscheidung des Kunden manipuliert wurde. Gleichzeitig wurde in vielen Städten eine Dieselfreie Zone eingerichtet, welche den Nutzen des Kaufgegenstands einschränkt.
Volkswagen vertritt vor Gericht die Meinung, dass durch Ihre Manipulation für den Verbraucher kein Schaden entstanden sei. Diese Aussage wurde nun vom Bundesgerichtshof widerlegt.
Nach dem Urteil will der Autokonzern die noch offenen Fälle so einfach wie möglich über eine individuelle Einmalzahlung klären.
Neben VW haben auch andere Autohersteller wie der Daimler-Konzern Abgasreinigung seiner Dieselmotoren manipuliert und sehen sich mit Gerichtsverfahren konfrontiert.
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