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Brandschutz im Unternehmen


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Für Unternehmen jeglicher Art kann ein Brand existenzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Obwohl die Maßnahmen zu Brandschutz heutzutage sehr weitreichend organisiert sind, werden sie dennoch nicht selten unterschätzt. In der Folge werden sie daher nicht immer auch ausreichend wirksam umgesetzt. Grund dafür ist unter anderem, dass Brandschutzmaßnahmen dabei häufig eher als ein notwendiges Übel betrachtet werden als nötige Prävention

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Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Unternehmen, sich rechtzeitig und ausreichend um Maßnahmen zum Brandschutz zu kümmern. Um eine langfristige Zusammenarbeit mit einem externen Brandschutzbeauftragten zu realisieren und um die individuell besten Lösungen zu finden und umzusetzen, liegt die Kooperation mit lokalen Dienstleistern nahe. So ist für die Hauptstadt etwa der Brandschutz Berlin eine der ersten Anlaufstellen in diesem Zusammenhang, die man in Erwägung ziehen sollte.

 

Welche Risiken birgt ein unzureichender Brandschutz?

 

Natürlich gibt es diverse Versicherungen, die nach einem Firmenbrand den materiellen Schaden abdecken. Allerdings gibt es dabei leider meist auch Faktoren, die nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Versicherung fallen. So kann ein Unternehmen, das unter den Folgen eines Brands leidet, beispielsweise einen Verlust von Marktanteilen hinnehmen müssen. Auch können Kunden und/oder Mitarbeiter abwandern. Diese Folgen kann auch die kulanteste Versicherung nicht mehr abfedern.

Infolgedessen kann sich für das betroffene Unternehmen eine wirtschaftliche Schieflage anbahnen, die sogar in einer Insolvenz enden könnte. In erster Linie sollte hier allerdings auch an die Schäden gedacht werden, die nicht ersetzt werden können, wie etwa die Gesundheit von Menschen und Tieren. Daher erweist sich ein geregelter und den aktuellen Standards entsprechender Brandschutz für jedes Unternehmen als alternativlos.

 

 

Das sind die grundlegenden Brandschutzmaßnahmen

 

Einen internen oder externen Brandschutzbeauftragten ernennen

Auch wenn es in Deutschland nicht verpflichtend für Unternehmen ist, einen Brandschutzbeauftragten zu ernennen, ist dies dennoch ein wichtiger erster Schritt zu mehr Sicherheit. Wenn diese Verantwortung kein Mitarbeiter übernehmen kann, sollte ein externer Dienstleister beauftragt werden.

 

Fluchtpläne und Rettungskonzepte erarbeiten

So kann ein Dienstleister in Sachen Brandschutz beispielsweise eine Brandschutzordnung, Rettungs- und Fluchtpläne sowie Evakuierungs- und Räumungskonzepte umsetzen. Auf diese Art und Weise können auch die Mitarbeiter des Unternehmens bestmöglich auf den Ernstfall vorbereitet werden.

 

Mitarbeiter regelmäßig schulen

Des Weiteren empfiehlt es sich sehr, die Mitarbeiter nicht nur akkuraten, sondern auch regelmäßigen Unterweisungen zu unterziehen. Das Gleiche gilt für die Durchführung von Brandschutzübungen. Auf diese Art und Weise kann sich jeder Mitarbeiter im Fall eines Brands korrekt und bedacht verhalten und somit neben seinem eigenen vielleicht auch weitere Leben retten. Ein ausbrechender Brand löst nicht selten Panik aus und es ist absolut essenziell, dass die sich in Gefahr befindenden Personen hier die Ruhe bewahren.

 

Flucht- und Rettungswege ausweisen und freihalten

Selbstverständlich sollten die Fluchtwege wie etwa Notausgänge und Rettungswege immer so eindeutig wie möglich gekennzeichnet werden. Auch sollte man sie auf jeden Fall immer freihalten und keinesfalls blockieren. Im Ernstfall könnte dies Leben kosten.

In diesem Zusammenhang sollte man sich daher auch vor allem bei einem Umzug in neue Unternehmensräumlichkeiten immer über die gegebenen Brandschutzbestimmungen informieren. Bei Bedarf sollte man diese auch aktualisieren. Hierfür empfiehlt es sich, regelmäßig mit der ortsansässigen Feuerwehr in Kontakt zu treten. Diese kann zusätzliche Übungen durchführen und auch regelmäßige Begehungen der Geschäftsräume unternehmen. So kann sie potenzielle Brandherde sichten und die Brandschutzmaßnahmen hier dementsprechend optimieren.

 



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