PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Die TEBO GmbH informiert: Umsetzung des Energiesammelgesetzes (EnSaG) auf Ende 2021 verschoben.


Von Technisches Energiemanagment Bose GmbH

Das seit dem 01. Januar 2019 in Kraft getretene Energiesammelgesetz (EnSaG) brachte Änderungen für das EEG, KWKG und EnWG mit sich. Die wichtigsten Änderungen betreffen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). ...
Thumb Das seit dem 01. Januar 2019 in Kraft getretene Energiesammelgesetz (EnSaG) brachte Änderungen für das EEG, KWKG und EnWG mit sich.
Die wichtigsten Änderungen betreffen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Eine der Änderungen, die viele Unternehmen betrifft, regelt die so genannte "Drittmengenabgrenzung". Diese tangiert alle Unternehmen, die EEG-umlagebefreiten oder umlagereduzierten Eigenstrom aus Eigenerzeugung, die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) oder die Begrenzung der Netzumlagen nutzen. Hier ist gefordert, die an Dritte (z.B. Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände, Betreiber von Getränkeautomaten, Betriebskantine, Pförtnerhäuser u.s.w.) weitergegebene Strommenge mess- und eichrechtskonform zu ermitteln.
Eine Drittbelieferung liegt vor, sobald Strom (auch unentgeltlich) zum Letztverbraucher geliefert wird. Letztverbraucher sind dabei die Betreiber einer Anlage, wo der Strom verbraucht wird und der a. die tatsächliche Sachherrschaft über diese Anlage ausübt, b. die Arbeitsweise der Anlage eigenverantwortlich bestimmt sowie c. das wirtschaftliche Risiko trägt. Gilt eines dieser Kriterien nicht, so kann der Strom nicht als Eigenstrom deklariert werden.
Die neuen Mess-und Schätzvorgaben, die im Rahmen des Energiesammelgesetzes in den Paragraphen §62a, §62b des EEG 2017 geregelt sind, müssen nun bis Ende 2021 (statt Ende 2020) verpflichtend umgesetzt werden.
"Eine fehlerhafte Anwendung des neuen Energiesammelgesetzes kann zu empfindlichen und unnötigen Mehrkosten führen" so Bernd Bose, geschäftsführender Gesellschafter des Messstellenbetreibers TEBO GmbH.
Er empfiehlt betroffenen Unternehmen deshalb dringend, die verbleibende Zeit bis Ende 2021 zu nutzen und sich an erfahrene Energie-Dienstleister zu wenden, die das neue EnSaG bereits für große Betriebe erfolgreich umgesetzt haben.
Auch die TEBO GmbH in Haltern setzt als Messstellenbetreiber das Energiesammelgesetz (EnSaG) für Unternehmen um. Aufgrund der komplexen Gesetzgebung sei man bei der TEBO GmbH laut Bernd Bose dazu übergegangen, kostenlose Erstberatungen als besonderen Service für betroffene Unternehmen anzubieten. Entsprechende Kontaktdaten finden sich unter www.tebogmbh.de Firmenkontakt
Technisches Energiemanagment Bose GmbH
Bernd Bose
An der Ziegelei 32
45721 Haltern am See
+49 2364 504 464 11
+49 2364 504 464 20
bernd.bose@tebogmbh.de
http://www.tebogmbh.de


Pressekontakt
engelconsult
Hans-Michael Engel
Am Ruhrstein 15
45133 Essen
+49 201 455 415 1
info@engel-consult.de
http://www.engel-consult.de

Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 5)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Bernd Bose (Tel.: +49 2364 504 464 11), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 374 Wörter, 3252 Zeichen. Artikel reklamieren
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!