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Neues Kassenrecht kommt zur Anwendung - Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ab 31.3.2021


Von EDV Ermtraud GmbH

TSE jetzt auch in der Verwaltung

Auch wenn viele Gebühren von der Umsatzsteuer befreit sind sieht der Gesetzgeber in Sachen „Prüfungssicherheit“ keine Ausnahmeregeln für kommunale Kassen vor. Damit stehen Zahlstellen in den Ämtern der Landkreise, Städte und Gemeindeverwaltungen ebenfalls im Fokus der Prüfung durch Finanzbehörden. Die "technische Sicherheitseinrichtung" (TSE) ist Pflicht an allen Kassen, unabhängig vom Einsatzbereich.

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Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in Verbindung mit § 146a der Abgabenordnung und Kassensicherungsverordnung greift. Auch wenn viele Gebühren von der Umsatzsteuer befreit sind sieht der Gesetzgeber in Sachen „Prüfungssicherheit“ keine Ausnahmeregeln für kommunale Kassen vor. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen öffentlichen und gewerblichen Kassensystemen. Die „technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) ist damit Pflicht an allen Kassen, unabhängig vom Einsatzbereich.

Der Stichtag ist erreicht, ein genereller zweiter Aufschub (wie zum September 2020) nicht erfolgt. Nur in Ausnahmefällen gewähren die zuständigen Behörden auf Einzelantrag (§148a AO) eine weitere kurze 3-monatige Verlängerung der Umstellungsfrist, wie beispielsweise das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz meldet.

 

Damit sollen die Kassenbetreiber, die auf eine Cloud-TSE warten, etwas Zeit zur Einführung gewinnen. Gleichwohl verweist die rheinland-pfälzische Finanzministerin darauf, dass sich bis zum 31.3.2021 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung entschieden sein muss. Bis dato sind jedoch BSI-zertifizierte Cloud-TSE nicht verfüg- und damit nicht bestellbar, während die netzwerkgebundene Lösung der EDV Ermtraud GmbH, sofort einsetzbar, der Vorschrift entspricht. Bei Mängeln drohen den Kassenbetreibern erhebliche Strafen.

 

Worum geht es?

Der Gesetzgeber hat mit dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I, Nr. 65, Sseite 3152ff.) Regelungen zur Sicherung von Kassendaten gegen Manipulationen erlassen. Gemäß diesen ist sicherzustellen, dass Kassentransaktionen in unveränderbarer Weise aufgezeichnet und gespeichert werden. Demnach müssen elektronische- und computergestützte Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die sich nach den Anforderungen der § 146a der Abgabenordnung (AO), präzisiert in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), richtet.  Details regelt die BSI-Richtline „BSI TR-03153 – Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme“. Zahlreiche Kassen müssen bis 31.3.2021 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) konform mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden. Im Rahmen der Fiskalisierung ist eine Prüfbarkeit nach DSFinV-K vorgeschrieben. Es drohen, unabhängig von einer Umsatzsteuerpflicht, im Falle von Mängeln bei der Prüfung durch Finanzbehörden Strafen bis 25.000 Euro.

 

TopCash2 ist als Kassensystem neuester Generation TSE-ready. Trotz Corona-Pandemie bedingt personell eingeschränkter Ressourcen in den Kommunen ist die Umstellung der Anwender bundesweit ist plangemäß verlaufen. In zahlreichen Projekten wurde die TSE-Einführung mit dem Upgrade auf die neueste Generation TopCash 2 erfolgreich verbunden. EDV-Technische Vorbereitungsmaßnahmen wurden zwischen der EDV Ermtraud GmbH und der jeweiligen IT-Abteilung abgestimmt, Updates eingespielt und die entsprechende Hardware geliefert, im Netzwerk eingebunden und konfiguriert.

  

Was leistet die TSE?

Die TSE speichert jegliche Transaktion – Verkauf, Leistungsabrechnung, Gebührenzahlung, Storno – vollautomatisch im Hintergrund in einer Kettenstruktur (nach Blockchain-Prinzip), die von den Steuerprüfern ausgelesen wird. Die TSE-Sticks sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und werden netzwerkgebunden genutzt, so dass sich mehrere Kassen ressourcenschonend gemeinsam einen Stick teilen.  Damit ist die Verwaltung unabhängig von eventuell gegen Verbindungsabbrüche anfälligen Cloud-Lösungen, deren finale BSI-Zertifizierungen (Stand Februar 2021) ausstehen. Die USB-TSE ist sicher fern der Kassengeräte installiert und sind im Prüfungsfalle leicht zentral verfügbar. 

  

Umsatzsteuerfreie sowie umsatzsteuerpflichtige Leistungen und Artikel können gleichermaßen mit TopCash2 kassiert werden. Die Unterstützung der neuesten sicheren Zahlarten – GiroCard, Girocard kontaktlos, Kreditkarten, Smartphone-Payment mit Apple- und GooglePay -  sowie revisionssichere, Umsatzsteuergesetz konforme Verbuchung sind selbstverständlich. Eine integrierte Bestandsverwaltung und die Möglichkeit Leistungs-/Artikelpakete zu bündeln macht die automatische Verwaltung und Verkäufe leicht. EC-Terminals und Technische Sicherheitseinrichtung sind vollintegriert.

 

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Tobias Krumnow (Tel.: 02635/922412), verantwortlich.

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