Essen - Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden, konnten sogenannte "Corona-Hilfen" beantragen. ...
Essen - Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden, konnten sogenannte "Corona-Hilfen" beantragen. Unabhängig davon, ob sie eine Corona-Hilfe in Anspruch genommen haben, müssen sie bzw. der Steuerberater nunmehr zu jeder Steuererklärung, bei der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erklärt werden, zusätzlich ein weiteres Formular ausfüllen und einreichen. "Es handelt sich um die sogenannte "Anlage Corona-Hilfen." Die Pflicht ergibt sich aus dem Gesetz und ist Bestandteil der Steuererklärung", erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert. Firmenkontakt
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29.07.21
29. Jul 21
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