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So setzen Sie mit EasyFirma 2 das neue OSS-Verfahren spielend leicht um!


Von WoAx-IT Wolfgang Axamit KG

  Sie sind ein Online-Händler und müssen seit 01.07.2021 das neue EU OSS-Verfahren beachten? Mit EasyFirma 2 können Sie mit nur wenigen Schritten die neue OSS-Regelung umsetzen. Im Versandhandel gilt seit 1. Juli 2021 die neue OSS-Regelung bezüglich...
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Wien, 27.09.2021 (PresseBox) -  

Sie sind ein Online-Händler und müssen seit 01.07.2021 das neue EU OSS-Verfahren beachten?

Mit EasyFirma 2 können Sie mit nur wenigen Schritten die neue OSS-Regelung umsetzen.

Im Versandhandel gilt seit 1. Juli 2021 die neue OSS-Regelung bezüglich der Umsatzsteuer.  Im Versandhandel an Private (nicht an Unternehmer mit Umsatzsteueridentifikationsnummer UID) erfolgt ab 1.7.2021 die Umsatzbesteuerung gemäß dem Steuersatz im Verbraucherstaat. Wenn Sie daher z.B. Rechnungen für Italien oder Ungarn ausstellen, fallen verschiedene Umsatzsteuer-Sätze an, die berücksichtigt werden müssen.

Damit Sie die Umsatzsteuer nicht für jeden Staat extra berechnen müssen wird sie einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten gemeldet und abgeführt.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte für Onlinehändler und Steuerberater:

Die bisherigen Lieferschwellen der einzelnen EU-Länder (35.000 bzw. 100.000 EUR) für den Versand an Privatkunden im Ausland entfallen.

Stattdessen gilt ab 01.07.2021 eine europaweite Lieferschwelle in Höhe von 10.000 EUR (netto) für alle EU-Länder in Summe.

Dadurch werden die allermeisten Onlinehändler in jedem EU-Land steuerpflichtig, in das sie auch nur ein Paket versenden.

Die Nutzung des OSS-Verfahrens ist freiwillig.

Innerhalb der EU gibt es drei verschiedene One-Stop-Shop Schemen: Über den EU-OSS können sonstige Leistungen an Nichtunternehmerinnen/Nichtunternehmer, innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze und bestimmte Umsätze einer Plattform erklärt werden. Über den IOSS können sowohl EU-Unternehmen als auch Drittlandsunternehmen Einfuhr-Versandhandelsumsätze erklären. Für den Nicht-EU-OSS (eVAT) können sich nur Drittlandsunternehmen registrieren, um dort ihre Umsatzsteuer für Dienstleistungen an Nichtunternehmerinnen/Nichtunternehmer zu erklären. (Quelle https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer/Umsatzsteuer-One-Stop-Shop.html)

Detailliertere Informationen finden Sie hier auf unserer Webseite.

Mit EasyFirma 2 können Sie nicht nur Ihre Rechnungen automatisch einem bestimmten Umsatzsteuersatz zuweisen, Sie können auch Ihre Buchungen nach Ländern sortieren und anzeigen lassen. Zusätzlich finden Sie auch einen Report, der alle Ihre Buchungen nach Land gruppiert. Für Kunden aus Österreich bieten wir auch einen XML-Export an, der beim Finanzamt hochgeladen werden kann und Ihnen manuelle Eingaben und damit Zeit spart.

Mehr Informationen können Sie hier nachlesen.

Schon gewusst? EasyFirma bietet Online-Händlern auch eine WooCommerce-Schnittstelle zur noch einfacheren Verwaltung Ihrer Rechnungs- & Buchhaltungsdaten.



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