Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde gegen „Bundesnotbremse“ zurück
Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die im April 2021 beschlossene Bundesnotbremse mit nächtlichen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen abgewiesen. „Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers“, so die Richter. Besagte Maßnahme diente „dem Lebens- und Gesundheitsschutz“.
Bisher hatte das Bundesverfassungsgericht nur über Eilanträge gegen die Maßnahmen der Notbremse entschieden und alle abgewiesen. Verfassungsbeschwerden im eigentlichen Hauptverfahren wurden nun zum ersten Mal geprüft.
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30.11.21
30. Nov 21
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