Deutschlandweite 2G plus Regelung für Gastronomien
Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)
Bund und Länger haben sich auf eine 2G plus Regelung für Gastronomien geeinigt.
Zweichfach Geimpfte und Genesene Gastronomiebesucher müssen einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen.
Die 2g plus-Regelung ist bundesweit und Inzidenswert unabhängig.
Reisende müssen sich nicht mehr über den aktuellen Inzidenswert der besuchten Region beim besuch einer Gastronomie informiere.
Geboostet Personen brauchen keinen negativen Nachweis des Schnelltests.
Diese Regelung gilt für Bars, Restaurants, Kneipen und Cafes. Diskotheken und Klubs bleiben weiterhin geschlossen.
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07.01.22
07. Jan 22
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