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IT-Vergabe in der Digitalisierungswelle der öffentlichen Hand


Von Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Zwei neue Vergabe-Seminare im Frühjahr 2022

Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Mammutaufgabe
Die Digitalisierung der Verwaltung wird im neuen Jahr aufgrund einer Reihe unterschiedlicher Faktoren an Fahrt aufnehmen. Dabei spielen nicht nur die Neuerungen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie die voranschreitende Bereitstellung von Hardware, etwa an Arbeitsplätzen und Schulen, eine Rolle. Auch wird die Digitalstrategie im Koalitionsvertrag der neuen Regierung höher gewichtet, wobei die digitale Souveränität und Nachhaltigkeit im Lebenszyklus von IT-Komponenten künftig stärker priorisiert werden sollen. Diese Veränderungen führen nicht zuletzt zu einer Erhöhung der Komplexität bei der IT-Beschaffung, der Vertragsgestaltung und der technischen Umsetzung der gewünschten Leistungen. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, die sowohl die Auftraggeber aus der öffentlichen Hand als auch Anbieterunternehmen betreffen, wurden bislang zwischen dem Branchenverband Bitkom und der Arbeitsgruppe EVB-IT sogenannte Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) verhandelt und einvernehmlich veröffentlicht.    

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Die Veröffentlichung der neuen EVB-IT steht kurz bevor
Da insbesondere bei solchen Produkten und Lösungen, bei denen große amerikanischen Unternehmen eine beherrschende Marktstellung einnehmen, der individuelle Verhandlungsspielraum kleinerer (und auch großer) Institutionen und Organisationen oftmals aufgrund der monopolähnlichen Stellung der großen Anbieter deutlich eingeschränkt ist, sind gemeinsam vereinbarte Vertragsmuster und Vorlagen besonders wichtig und hilfreich. Doch gerade in Bereichen wie Cloud-Leistungen und Softwareentwicklung fehlen bislang ebensolche Vorlagen. Die Veröffentlichung der neuen EVB-IT für Cloud-Leistungen wird daher mit Spannung für die kommenden Monate erwartet. 

Die praktische Umsetzung der neuen EVB-IT bleibt kniffelig
Es wäre jedoch zu einfach, sich auf allein auf derartige Vorlagen zu verlassen. Denn in der praktischen Anwendung können zahlreiche vertragsrechtliche Risiken auftreten, die im Zweifelsfall von den großen Technologiekonzernen ausgenutzt werden können. Es bleibt abzuwarten, wie insbesondere die sogenannten Hyperscaler, wie Amazon Web Services, Microsoft und Alphabet, nach Veröffentlichung der EVB-IT Cloud am Markt auftreten, wie hoch die Akzeptanz der Vorlagen sein wird und ob nicht gerade die großen Unternehmen versuchen werden, in der praktischen Umsetzung in einzelnen, für sie entscheidenden Punkten abzuweichen. In jedem Fall können Vertragsvorlagen nicht alle kritischen Punkte pauschal lösen. Gerade bei Cloud-Leistungen bestehen Herausforderungen an den Datenschutz, die bislang in vielen Fällen ebenfalls noch nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten, beispielsweise wenn es um die Bestimmung des Leistungsortes der Cloud geht. Letztlich liegt ja in der Ortsungebundenheit einer Cloud gerade der gewünschte Vorteil. Wie kann aber rechtlich und technisch sichergestellt werden, dass sich die konkreten Daten physisch nur an bestimmten Orten befinden und nicht etwa durch Virtualisierungstechnologien von Rechenzentrum zu Rechenzentrum übertragen werden? 

Die Digitalisierungswelle schafft neue personelle Anforderungen
Im Zuge der aktuellen Digitalisierungswelle verändern sich die Rahmenbedingungen für die IT-Beschaffung fortlaufend, was zwangsläufig zu veränderten personellen Anforderungsprofilen auf der Beschafferseite führt. Neben dem vergaberechtlichen Praxiswissen und juristischen Kenntnissen wird in bestimmten Bereichen zunehmend auch ein technisches Verständnis unterschiedlicher Arten von Cloud (private, public oder hybrid) und unterschiedlicher Servicearten (IaaS, PaaS, SaaS etc.) gefordert. Derzeit entstehen in vielen Einrichtungen neue Positionen an den Schnittstellen vormals getrennter Bereiche wie etwa Einkauf, Justiziariat und IT-Fachbereichen. Im Bereich des Softwaremanagements führt die Digitalstrategie zu einer Neuausrichtung des Lizenz- und Software-Asset-Managements (SAM) und einem gestiegenen Interesse an Open Source Software (OSS). An letztererm sind in den vergangenen Jahren jedoch bereits auch große Player der öffentlichen Verwaltung gescheitert. Doch es gibt neue Stimmen, die sagen, dass es für manche Projekte vor wenigen Jahren noch zu früh gewesen sei, nun jedoch die Zeit gekommen sein könnte. 

Open Source-Software als Meilenstein digitaler Souveränität?
Der berühmte Versuch der Stadt München, für ihre Officeanwendungen nicht Microsoft Office sondern eine Linux-basierte Open Source Software einzusetzen, scheiterte nicht zuletzt daran, dass man sich in diesem Projekt als Einzelkämpfer versuchte. Inzwischen wird für die erfolgreiche Implementierung von Open Sourcen- Projekten eine kollaborative Gemeinschaft aus mehreren Partnern bevorzugt, die das Projekt gemeinsam weiterentwickeln und tragen. Ein solch kollaboratives Open Source- Projekt stellt beispielsweise die Implementierungspartnerschaft Masterportal dar, die im Rahmen unserer Veranstaltung „Zukunftsfelder der IT-Vergabe“ am 17./18.03.22 vorgestellt wird. Die hohe Relevanz von Open Source- Software im Zusammenhang mit digitaler Souveränität wurde indes vor wenigen Monaten erst vom Stadtrat der Stadt München bestätigt. Der dort gefasste Beschluss besagt, dass wo immer es technisch möglich und sinnvoll ist, auf Open Source- Lösungen gesetzt werden solle.

Zwei praxisbezogene Vergabe-Seminare von der Fortbildungskampagne
Die Fortbildungskampagne öffentliches Recht widmet sich den hier angesprochenen Themen im Frühjahr 2022 gleich mit zwei Zweitages-Veranstaltungen: „Zukunftsfelder der IT-Vergabe“ (17./18.03.22) und „Anwendergerechte Umsetzung der EVB-IT (inkl. Anwendung der neuen EVB-IT Cloud)“ (28./29.04.22).

Wir freuen uns auf zahlreiche spannende Vorträge und Workshops, die im bewährten Format im IntercityHotel Berlin mit gleichzeitiger Möglichkeit zur Online-Teilnahme stattfinden. Die detailierten Agenden der beiden Termine können hier aufgerufen werden: 

C.9 Zukunftsfelder der IT-Vergabe - Cloud- & Software-Beschaffung | EVB-IT | Software Asset und Lizenzmanagement (SAM) | Open Source Software (OSS) | Vertragsmanagement | Auftragsverarbeitung (AV) | digitale Souveränität

C.6 Anwendergerechte Umsetzung der EVB-IT (inkl. Anwendung der neuen EVB-IT Cloud)    


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Constanze Korb (Tel.: 03089562713), verantwortlich.

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