20 Jahre Vermieter mit Erfahrung - Keine Leerstände bei Nova Sedes Wohnungsbau
Von Nova Sedes Wohnungsbau
Der Wissenschaftliche Dienst beschäftigte sich bereits 20018 mit der Frage, „Kann eine Steuer auf leerstehende Wohnimmobilien erhoben werden. Die kanadische Stadt Vancouver machte hier bereits positive Erfahrungen. Es ist zu prüfen, ob eine solche Steuer mit nationalem und EU-Recht vereinbar ist, Kanada ist schließlich nicht die EU und schon gar nicht Deutschland. Die Nova Sedes hält eine solche Steuer in Zeiten des Wohnungsmangels als angebracht. Eine solche Steuer würde zur schnellstmöglichen Vermietung anregen und hätte überwiegend positive Effekte, Gemeinden könnten ein Steueraufkommen ihrerseits in den Wohnungsbau stecken.
Die „Leerstandsteuer“
Der Wissenschaftliche Dienst beschäftigte sich bereits 20018 mit der Frage, „Kann eine Steuer auf leerstehende Wohnimmobilien erhoben werden. Die kanadische Stadt Vancouver machte hier bereits positive Erfahrungen. Es ist zu prüfen, ob eine solche Steuer mit nationalem und EU-Recht vereinbar ist, Kanada ist schließlich nicht die EU und schon gar nicht Deutschland. Die Nova Sedes hält eine solche Steuer in Zeiten des Wohnungsmangels als angebracht. Eine solche Steuer würde zur schnellstmöglichen Vermietung anregen und hätte überwiegend positive Effekte, Gemeinden könnten ein Steueraufkommen ihrerseits in den Wohnungsbau stecken.
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Leerstandsteuer in Vancouver
Viele leerstehende Immobilien wurden als reines Investment erworben, der Käufer spekuliert allein auf den Wertzuwachs der Immobilie. Solche Immobilien stehen dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung, besonders in Großstädten mit hohem Wohnungsmangel und rasanter Entwicklung der Immobilienpreise. Auch die kanadische Stadt Vancouver hat diese Erfahrung gemacht und diesen Praktiken jetzt einen Riegel vorgeschoben. Immobilien, die dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen, werden mit einer Abgabe von 1 % des Immobilienwertes besteuert. Auch in Deutschland würde die Nova Sedes Wohnungsbau eine solche Steuer befürworten. Die Steuerpflicht in Vancouver entsteht für Mietimmobilien, die mehr als 180 Tage im Jahr nicht vermietet oder vom Eigentümer genutzt werden. Als Nutzungsnachweis ist mit der Steuererklärung eine jährliche Nutzungserklärung abzugeben. Wird eine Wohnung mindestens sechs Monate im Jahr vermietet, entfällt die Steuerpflicht. Unter besonderen Umständen wie Erkrankung des Vermieters, Todesfall des Bewohners oder einer eigentumsrechtlichen Übertragung kann die Besteuerung ebenfalls entfallen.
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