Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Deshalb erleben Fuhrparkverantwortliche immer wieder böse Überraschungen mit Polizei oder Staatsanwaltschaft. Denn mit nichts wird fahrlässiger umgegangen, als mit dem
Dabei lauern für Fuhrparkverantwortliche rechtliche Fallstricke an allen Ecken. Hier einige Beispiele:
- Bei Verletzungen vertraglicher Pflichten (Obliegenheitsverletzungen) kann der Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung verlieren.
- Bei Nichtbeachtung berufsgenossenschaftlicher Vorschriften drohen dem Fuhrparkverantwortlichen Geldbußen bis zu 10.000 €.
- Bußgelder und Eintragungen in der Flensburger Verkehrssünderkartei wegen Überladung, fehlender Ladungssicherung, fehlenden betriebs- und verkehrssicheren Zustandes des Firmenwagens, etc., ergehen direkt gegen den Fuhrparkverantwortlichen.
- Verursacht ein Angestellter ohne gültige Fahrerlaubnis mit einem Firmenwagen einen Unfall und kann der Fuhrparkverantwortliche die Kontrolle der Fahrerlaubnis nicht nachweisen, so drohen ihm Geld- oder Haftstrafen.
Diese Fallstricke ließen sich beliebig erweitern. Deshalb sollten Sie sich unbedingt im Fuhrparkrecht auskennen!
Mehr dazu auf https://sdl-akademie.de/fuhrparkrecht-in-der-praxis/
Bild: Pixabay
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11.05.22
11. Mai 22
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Christine Schick (Tel.: 06326 9658-999), verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 126 Wörter, 1386 Zeichen. Artikel reklamieren
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