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Für den Notfall gerüstet: die Unternehmervorsorgevollmacht


Von SELZER REIFF Notare, Frankfurt

Eine Vorsorgevollmacht des Unternehmers für das Unternehmen kann im Notfall schwerwiegende Konsequenzen verhindern und den Fortbestand des Betriebes sichern.

Die Vorsorgevollmacht des Unternehmers für das Unternehmen kann im Notfall schlimme Konsequenzen verhindern: Unternehmer müssen vorausschauend handeln. Dies gilt auch für die Notfallvorsorge. Eine Unternehmervorsorgevollmacht kann für den Fortbestand von Unternehmen entscheidend sein, wenn der geschäftsführende Inhaber aufgrund von Unfall oder Krankheit längerfristig oder gar dauerhaft ausfällt. Dies gilt gerade für Einzelunternehmer, kleinere und mittlere Unternehmen oder Familiengesellschaften, wie sie zur Verwaltung von Vermögen oder Immobilien häufig gegründet werden. Durch eine Vollmacht für das Unternehmen, auch Unternehmervorsorgevollmacht oder Unternehmervollmacht genannt, können Unternehmer dessen Handlungsfähigkeit absichern, wenn ihnen etwas zustößt und sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können.
Thumb Frankfurt, 11. April 2023 - Unternehmer müssen vorausschauend handeln. Dies gilt auch für die Notfallvorsorge. Eine Unternehmervorsorgevollmacht kann für den Fortbestand von Unternehmen entscheidend sein, wenn der geschäftsführende Inhaber aufgrund von Unfall oder Krankheit längerfristig oder gar dauerhaft ausfällt. Dies gilt gerade für Einzelunternehmer, kleinere und mittlere Unternehmen oder Familiengesellschaften, wie sie zur Verwaltung von Vermögen oder Immobilien häufig gegründet werden.

Durch eine Vollmacht für das Unternehmen, auch Unternehmervorsorgevollmacht oder Unternehmervollmacht genannt, können Unternehmer dessen Handlungsfähigkeit absichern, wenn ihnen etwas zustößt und sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können. Das ist wichtig. Denn im Fall der Geschäftsunfähigkeit entfällt kraft Gesetzes nicht nur die Organstellung als Geschäftsführer bei der GmbH bzw. die Vorstandsfunktion innerhalb der AG. Auch können keine wirksamen Gesellschafterbeschlüsse getroffen werden, und somit auch kein neuer Geschäftsführer bestellt werden. Ist der geschäftsunfähige Gesellschafter zugleich alleiniger Geschäftsführer, so wird die Gesellschaft damit erst einmal handlungsunfähig. Selbst einfache Aufgaben, wie Banküberweisung oder der Abschluss neuer Kundenverträge, können nicht mehr erledigt werden, sofern den Mitarbeitenden die Autorisierung hierzu fehlt.

Nach allgemeinem Recht kann dann das Amtsgericht für den geschäftsunfähigen Gesellschafter einen gesetzlichen Betreuer bestimmen. Häufig wird ein unbekannter Dritter das Unternehmen jedoch nicht in beabsichtigter und erforderlicher Weise leiten und die erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse treffen können.

Rechtzeitige Vorsorge ist also dringend geboten, eine auf das Unternehmen zugeschnittene Unternehmervorsorgevollmacht ebenso unverzichtbar, wie die Absicherung im Privaten, zum Beispiel durch eine persönliche Vorsorgevollmacht.

Darüber hinaus sollte im Unternehmen ein entsprechender Notfallordner für den Bevollmächtigen bereitstehen, in dem wesentliche Informationen, Kennwörter, Weisungen und Prozesse dokumentiert sind.

Für die Errichtung einer passgenauen Vorsorgevollmacht für Unternehmen stellen sich viele Fragen.

- Wie soll es grundsätzlich weitergehen: Verkauf, Betriebsschließung oder Fortführung?
- Wer ist als Bevollmächtigter geeignet?
- Soll die Geschäftsleitung von einer Person oder von mehreren Bevollmächtigten übernommen werden?
- Welche Befugnisse sind notwendig?
- Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten, z. B. die Errichtung vorsorglicher Prokura oder eine vorgeschriebene notarielle Beurkundung der Vollmacht, wenn diese auch den Verkauf von Immobilien oder Geschäftsanteilen umfasst?

Eingehender befasst sich ein neuer Fachbeitrag mit diesem wichtigen Thema:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/vorsorgevollmacht-fuer-das-unternehmen-mit-einer-unternehmervorsorgevollmacht-fuer-den-notfall-vorbeugen/

Über Selzer Reiff Notare, Frankfurt am Main

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Grundstücksrecht und Immobilienrecht.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Ausführliche Infos zum Immobilienrecht sowie dem Erwerb und Verkauf von Grundstücken, Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien in Frankfurt am Main:

https://www.immobilien-kaufen-frankfurt.de/

Tag-It: Unternehmervollmacht, Unternehmervorsorgevollmacht, Unternehmensnachfolge, Gesellschaftervertrag, Beurkundung, Vorsorge, GmbH, Familiengesellschaft, Immobilien, Notar, Frankfurt, Notariat Firmenkontakt
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Guiollettstraße 27
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069 / 72 30 17
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