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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)


Von EcholoN - mIT solutions GmbH

Blog - Artikel mit dem wichtigsten in einer Zusammenfassung

Das im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Hinweisgeberschutzgesetz ist nun seit dem 02 Juli 2023 in Kraft getreten.

Was heißt das und was bedeutet es für Unternehmen?

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Arbeitgeber ab 250 Beschäftigten werden ab dem 2. Juli 2023, und Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten am 17. Dezember 2023, dazu verpflichtet, dieses Gesetz umzusetzen. Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Im Blog der Echolon-Website wird das neue Gesetz und seine Auswirkungen gründlich beleuchtet.

 

Die wichtigsten Themen des Blog-Artikels sind:

 

  • Erste Einblicke in das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz
  • Wer ist ein Whistleblower und warum ist Whistleblowing wichtig?
  • Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (EU-Richtlinie 2019/1937)
  • Wer wird durch das Gesetz zum Hinweisgebersystemen geschützt?
  • Wie sieht der Prozess bei einer Meldung aus?
  • Die Bedeutung der internen und externen Meldekanäle
  • Welche Arten von Verstößen werden aktuell erfasst?
  • Sanktions- und Entschädigungsmaßnahmen im deutschen Whistleblower-Schutzgesetz
  • Vorteile des Einsatzes eines digitalen Hinweisgebersystems
  • Gemeinsame Merkmale eines digitalen Hinweisgeberschutzsystems und einer Service Management Lösung

 

 

In Anbetracht der neuen Gesetzgebung ist es fundamental, sich eingehend mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die Einbeziehung eines digitalen Hinweisgebersystems kann nicht nur zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen beitragen, sondern auch zur Verbesserung der internen Kommunikation und zur Schaffung einer vertrauensvollen Umgebung.

 

Den vollständigen Blog-Artikel finden Sie auf der Website der Echolon unter: Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - Was heißt das?

Informieren Sie sich jetzt und schützen Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und Reputationsschäden.

 

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Ralph Bockisch (Tel.: +49 (4101) 6969-3), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 247 Wörter, 2156 Zeichen. Artikel reklamieren
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