PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Thumb

Wann muss ich als Rentner/in Steuern zahlen ?

Im Jahr 2021 haben in Deutschland 21,9 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 350 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten, so das statistische Bundesamt. Das waren 127.000 Rentenempfänger/innen mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlzen Renten stieg im gleichen Zeitraum um 8,5 Milliarden Euro.

Doch ab wann müssen Rentner/innen eine Steuererklärung abgeben ? Rentner/innen sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2023 für Alleinstehende bei 10.908 € pro Jahr. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert. Was auch gilt: Jede/r Rentner/in muss eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Dann sollte man zügig reagieren, denn sonst wird das Finanzamt die steuerliche Situation schätzen - und das kann zu empfindlichen Steuernachzahlungen führen.

Die nachgelagerte Besteuerung bei gesetzlichen Renten. Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 01.Januar 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Renten sind also im Alter mit dem persönlichen Steuersatz zu zu versteuern. Der persönliche Steuersatz ist der Durchschnittssteuersatz für das gesamte Einkommen und wird in Prozent angegeben und zeigt also, wie viel Prozent des Jahreseinkommens an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Die nachgelagerte Besteuerung betrifft nicht nur die gesetzlichen Renten, sondern auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrenten wie Witwen- oder Waisenrenten. Schlechte Nachricht auch für private Altersvorsorgler/innen: Die Riester-Rente, Rürup-Rente und auch die betriebliche Altersvorsorge sind im Rentenalter voll steuerpflichtig und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Immerhin: Die Beiträge, die während des Berufslebens in eine private Altersvorsorge einzahlen, können ggf. als Vorsorgeaufwand von der Steuer abgestzt werden.

Übrigens: Seit Juli 2023 kann der aktuelle Stand der Rentenansprüche auch online abgerufen werden. Voraussetzung für die Nutzung des Portals ist ein elektronischer Personalausweis und die Eingabe der Steuer -Identifikationsnummer. Ein jährlicher Überblick der Ansprüche wird aber auch weiterhin per Post verschickt.



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Noch nicht bewertet
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Gregor Ermtraud (Tel.: +49 (0) 2635 / 9224-11), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 304 Wörter, 2588 Zeichen. Artikel reklamieren
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!