EuGH- und BGH-Rechtsprechungen ermöglichen Verbrauchern jetzt den Widerruf und eine Abwicklung bestimmter Verträge. Gehören Sie dazu?
Millionen von Verbrauchern müssen leider erkennen, das Lebens- und Rentenversicherungen, Riester Renten und Rürup Verträge heute keine sichere Investitionen mehr sind und mit sinkenden Rückkaufswerten und steigenden Beiträgen nicht das bringen, was erwartet worden ist.
Millionen von Verbrauchern müssen leider erkennen, das Lebens- und Rentenversicherungen, Riester Renten und Rürup Verträge heute keine sichere Investitionen mehr sind und mit sinkenden Rückkaufswerten und steigenden Beiträgen nicht das bringen, was erwartet worden ist.
Werden diese Versicherungen gar noch für Immobilienfinanzierungen mit Tilgungsaussetzung, zur Besicherung von Darlehen oder für Pensionszusagen im Unternehmen verwendet, besteht akuter Handlungsbedarf, um Zwangsversteigerung, Unternehmensinsolvenz und persönliche Haftung zu vermeiden.
Zahlreiche aktuelle EuGH- und BGH-Rechtsprechungen unterstützen Sie als Verbraucher, bestimmte Verträge zu widerrufen und abzuwickeln. Fakt ist aber leider auch, dass trotz EuGH- und BGH-Rechtsprechungen nicht jeder Vertrag rückabwickelbar ist!
Genau deshalb gehen wir am Markt unseren einzigartigen und exklusiven Weg:
Zuerst erfolgt eine anwaltliche Vorprüfung zur Rückabwickelbarkeit zum günstigen Festpreis.
Erst danach wird - wenn möglich - rückabgewickelt mit minimalen Gebühren und erfolgsabhängig.
Zeigt unsere anwaltliche Vorprüfung im Experten Netzwerk, das eine Rückabwicklung nicht möglich ist, kann alternativ der Ankauf Ihrer Lebens- bzw. Rentenversicherung oder Ihres Bausparvertrages durch einen renommierten Kooperationspartner vorgenommen werden.
Wir sind für Mandanten mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig.
Gern beraten wir Sie zu Ihren Optionen.
Kommentare
12.02.24
12. Feb 24
Meldung teilen
Bewerten Sie diesen Artikel
Hinweis
Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Harald Kunze (Tel.: 01 76-45 68 45 00), verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 180 Wörter, 1587 Zeichen. Artikel reklamieren
Pressemitteilungstext: 180 Wörter, 1587 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!
Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!