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Klare Rechtslage gegen Mitarbeiterbespitzelung bei Lidl, Tönnies & Co. schaffen


Von Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Gesetzentwurf zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Arbeitsprozess vorgestellt

Thumb Auf dem Fachkongress des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. „Datenschutz – Chancen – Nutzen“ am 10. und 11.4. in Berlin stellte der Arbeitskreis „Recht und Praxis“ das Ergebnis mehrjähriger Beratungen vor: Arbeitskreisleiter Lutz Neundorf präsentierte den Entwurf für ein „Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Arbeitsprozess (GSPA)“. Der im Entwurf kodifizierte Schutz der Persönlichkeitsrechte geht weit über das seit Jahren von Politik, Verbänden und Gewerkschaften geforderte Arbeitnehmerdatenschutzgesetz hinaus. Durch die Mitarbeiterbespitzelung bei Lidl, Tönnies & Co. stehen die mangelhaften arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen derzeit im Rampenlicht der Medien. Mit dem Glück des Tüchtigen legt der Arbeitskreis des BvD seinen Gesetzentwurf gerade zu diesem Zeitpunkt vor und liefert damit eine Steilvorlage für die politischen Akteure. Der Vorschlag enthält eine Fülle von Regelungen u.a. zum Fragerecht gegenüber Bewerbern, zur Erstellung von Persönlichkeits-, Verhaltens- und Leistungsprofilen, zur privaten Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz und nicht zuletzt zu den Grenzen der Videoüberwachung. Daneben werden Lücken z.B. im Personalaktenrecht geschlossen. Das 41seitige Papier, das noch redaktionell überarbeitet wird, definiert bewusst in einigen Bereichen Maximalforderungen. Wichtig ist es dem Arbeitskreis, „den Ball ins Rollen“ zu bringen. *** Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit über 400 Mitgliedern hat seinen Sitz in Berlin. Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V. Budapester Straße 31 10787 Berlin Internet: http://www.bvdnet.de E-Mail: Telefon: (030) 21964397 Telefax : (030) 21964392


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