Wir nutzen Cookies, um Ihren Besuch auf unserer Website und unseren Service zu optimieren.
Wir betrachten die weitere Nutzung unserer Website als Zustimmung zu der Verwendung von Cookies.
Nur noch 100 Tage - Elektronisches Ausfuhrverfahren AES ab 01. Juli 2009 verbindlich
Von logistic people academy GmbH
logistic people academy bietet praxisnahe Anwenderseminare für intelligentes Zollmanagement
12.03.2009
12. Mrz 2009
Bewerten Sie diesen Artikel
Teilen Sie diesen Artikel
Keywords
Hinweis
Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Marion Braunschädel, verantwortlich.Pressemitteilungstext: 176 Wörter, 1685 Zeichen. Artikel reklamieren
Kommentar hinzufügen
Weitere Pressemeldungen von logistic people academy GmbH
26.05.2010:
Mit Datum vom 30.04.2010 hat das LBA seine Internetpräsentation zum Thema Luftsicherheit grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Dazu Katharina Erb, Expertin der logistic people academy für alle Fragen rund um die Luftsicherheit: "Reglementierte Beauftragte und Bekannte Versender finden nun unter www.lba.de alle Informationen bezüglich Luftfrachtabfertigung gemäß VO (EG) 300/ 2008 und VO(EG) 185/ 2010."
In der Spalte "News" sind u. a. Informationen zu finden, die ab dem 29.04.2010 im AWB oder sonstigen Fracht begleitenden Dokumenten enthalten sein müssen.
Des Weiteren befinden ... | Weiterlesen
20.04.2010:
Trotz Aschewolke und Flugverbots in weiten Teilen Europas, hält die logistic people academy Sie regelmäßig über die neue VO (EG) 300/ 2008 und die damit verbundenen Änderungen für den Luftfrachtverkehr auf dem Laufenden. Es sind mittlerweile nur noch zehn Tage, bis diese am 29. April 2010 endgültig in Kraft tritt.
Mit Gültigkeit der neuen Verordnung fällt die sogenannte Unterauftragnehmererklärung ersatzlos weg. Jedoch können Transportunternehmen mit der Transporteurserklärung ihre Luftfracht weiterhin als sichere Fracht befördern. Für Lagerhaltungs- und Verpackungsunternehme... | Weiterlesen
25.03.2010:
In wenigen Wochen tritt die VO (EG) 300/ 2008 mit der Durchführungsverordnung 185/ 2010 in Kraft. Für den Luftfrachtversand ergeben sich daraus teilweise gravierende Änderungen. Diese Änderungen betreffen Bekannte Versender genauso wie Reglementierte Beauftragte.
Eine wichtige Änderung für Bekannte Versender: Diese können nach in Kraft treten der Verordnung nur dann den Spediteur wechseln, wenn sie die behördliche Zulassung als bekannter Versender bereits erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird ihre Fracht als unsicher deklariert und einer kostenpflichtigen Sicherheits... | Weiterlesen