Bedeutung der Rechtsschutzversicherung beim Arbeitsrecht
Von IAK GmbH
Arbeitsrecht wird zum Schwerpunkt in den Krisenzeiten - die Rechtsschutzversicherung soll helfen, die Interessen eines Arbeitnehmers durch einen Anwalt wahrzunehmen.
In Deutschland sind auf dem Arbeitsmarkt längst Krisenzeiten angebrochen. Die Unternehmen müssen sparen und tragen diese Maßnahmen zuweilen auf dem Rücken der Arbeitnehmer aus. Doch muss sich der Arbeitnehmer immer alles gefallen lassen? Es gibt eine ganze Reihe von Fällen, in denen Arbeitnehmern Recht zu gesprochen wurde. Dabei ist es immer hilfreich, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Ohne diese wird der Gang zum Rechtsanwalt wegen der zu erwartenden Kosten meist vermieden.
Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html
Einige Urteile zum Thema Arbeitsrecht sind nachfolgend aufgeführt:
Ein Arbeitnehmer hat das Recht, die Job fristlos zu kündigen, wenn er Chef unpünktlich zahlt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz urteilte in so einem Fall für die Klägerin, deren Chef wiederholt das Gehalt unpünktlich gezahlt hatte. Zudem bekam sie noch vom Gericht eine Abfindung zugesprochen.
Zu Gunsten eines anderen Arbeitnehmers urteilte das Bundesarbeitsgericht. In einer Altenpflegeeinrichtung wurde eine Mitarbeiterin dazu gedrängt, eine Änderung des Arbeitsvertrages zu unterschrieben, die einen Gehaltsverzicht zu Folge gehabt hätte. Die Mitarbeiterin verweigerte das Gespräch und wurde angemahnt. Vom Bundesarbeitsgericht wurde die Führung der Einrichtung gestoppt. Das Vorgehen war nicht rechtens. Personalgespräche sind zwar Pflicht, aber nicht, wenn es z. B. um einen Gehaltsverzicht geht.
Wenn man arbeitslos ist, greift man oft zum letzten Strohhalm. Auch ein Probearbeitsverhältnis wird schon einmal angenommen. Dadurch verliert man nicht zwangsläufig den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Streichung musste eine Frau erfahren, die drei Tage zur Probe gearbeitet hatte, den Job aber nicht annahm. Die Streichung des Arbeitslosengeldes wurde vom Sozialgericht Frankfurt aufgehoben. Die Richter sind pauschal davon ausgegangen, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr als 15 Wochenstunden ausmachen würde. Erst wenn es zu einer Tätigkeit mit einer Arbeitszeit von mehr als 15 Wochenstunden gekommen wäre, hätte die zuständige Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld streichen können.
Viele Beispiele aus dem Bereich Arbeitsrecht werden immer wieder vermeldet. In vielen Fällen scheuen die betroffenen Arbeitnehmer aber einen Rechtsstreit, weil sie über den Ausgang unsicher sind und auch keine Möglichkeit haben, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Die Rechtsschutzversicherung soll mit dem Baustein Arbeitsrecht helfen, die Wahrnehmung der Interessen in arbeitsrechtlichen Fragen auch in Anspruch zu nehmen.
Bildquelle: Michael Grabscheit, www.pixelio.de
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Manfred Weiblen
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21.10.09
21. Okt 09
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Manfred Weiblen, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 354 Wörter, 2872 Zeichen. Artikel reklamieren
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