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Umsatzsteuer und das Standesamt: §2b UStG
Leistungen ab 1.1.2023 umsatzsteuerpflichtig
01.08.2022
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01.08.2022:
Das glückliche Brautpaar wirds verschmerzen, ob die Quittung Umsatzsteuer oder nicht ausweist. Das Finanzamt nicht. Standesamtliche Leistungen – sowie zahlreiche andere verwaltungsweit - unterliegen ab Januar teilweise der Umsatzsteuerpflicht. Eine beispielhafte Betrachtung. Worum g... | mehr