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Änderung bei der verbilligten Wohnraumvermietung

Von Roland Franz...

Essen - Wer eine Immobilie unter dem ortsüblichen Mietniveau vermietet, muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, um den vollen Werbungskostenabzug beanspruchen zu können.  ...   | mehr

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