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Änderung bei der verbilligten Wohnraumvermietung
Vermietungsgrenze sinkt von 66% auf 50%
31.08.2021
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31.08.2021:
Vermietungsgrenze sinkt von 66% auf 50%Essen - Wer eine Immobilie unter dem ortsüblichen Mietniveau vermietet, muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, um den vollen Werbungskostenabzug beanspruchen zu können. ... Essen - Wer eine Immobilie unter dem ortsüblichen Mi... | mehr