Kategorie
Datenschutz
Datum
28.02.2018
Adresse
Die Veranstaltung findet online statt.
Diese Fortbildung zum Bildrecht richtet sich speziell an die Datenschutzbeauftragten sowie an die leitenden Mitarbeiter der Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen und staatlichen Einrichtungen.
Datenschutzbeauftragte erwerben hier das Hintergrundwissen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz bei der Verwendung von Personenbildnissen in Unternehmenspublikationen der internen und externen Kommunikation.
Insbesondere können die im Workshop vermittelten praktischen Lösungen und unser Schulungsmaterial von Datenschutzbeauftragten als Grundlage zur Schulung der Mitarbeitenden der internen und externen Unternehmenskommunikation verwendet werden.
Hintergrund zum Workshop „Recht am Bild“ für Datenschutzbeauftragte
Filme und Fotos, die identifizierbare Personen zeigen, können personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgesetze sein. Fotos von Personen nehmen in der Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen und staatlichen Organisationen einen hohen Stellenwert ein.
Der Konflikt zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Datenschutz
Unternehmen und staatliche Einrichtungen haben ein Recht zur (Bild-) Berichterstattung und Information über die eigenen Aktivitäten.
Jedoch ist der Spielraum hier eng: Anders als ein Unternehmen der Presse sind staatliche Einrichtungen und Firmen bei der Verarbeitung und Nutzung von Personenbildnissen zur Information und Berichterstattung nicht von den Datenschutzbestimmungen ausgenommen.
Nicht selten kommt es daher innerhalb einer Organisation zu Konflikten zwischen den Anliegen der Öffentlichkeitsarbeiter und der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenerfüllung der Datenschutzbeauftragten.
Anwendbarkeit der Datenschutzgesetze und des Kunsturheberrechtsgesetzes
Verwickelt ist die Rechtslage gerade bei der Nutzung von Personenbildnissen zur Unternehmenskommunikation. Denn hier bestehen zum einen die sehr strengen Vorschriften des Datenschutzes neben den milderen Regelungen zum „Recht am Bild“ des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG).
Anhand aktueller Rechtsprechung bietet der Workshop Lösungsmöglichkeiten zur Überwindung des Spagates zwischen den Anforderungen des Datenschutzes und und dem Arbeitsfeld der Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen und Informationsaufgaben staatlicher Organisationen.
Seminarinhalte:
Das Personenbildnis als Gegenstand des Datenschutzes (BDSG)
Personenbildnisse im Sinne des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG)
Rechtsprechung des BGH zur Veröffentlichung von Personenbildnissen in der Unternehmenspresse
Medienrechtlicher Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Einrichtungen
Medienrechtlicher Rahmen der Unternehmenspresse – Grenzen der Pressefreiheit
Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
Formen der Einwilligung in die Bildnisveröffentlichung
Einwilligungen bei Minderjährigen
Einwilligungen bei Event-Fotografien
Widerrufbarkeit der Einwilligung
Besonderheiten bei Veröffentlichungen im Internet und Intranet insbesondere
Sorgfaltspflichten bei der Social Media Arbeit mit Personenfotos
Speicherung und Archivierung Onlinedatenbanken der Pressestellen
Sorgfaltspflichten: Bildmetadaten zum Veröffentlichungszusammenhang und zur Bildnutzung
Personenbildnisse vor Missbrauch schützen
Fotos verstorbener Mitarbeiter
Muster Einwilligungserklärungen
Voraussetzungen:
keine
Seminardauer:
1 Tag (9:00 - 16:00 Uhr)
Kursart:
Vortrag und Übungen, anhand einer Vielzahl praktischer Fallbeispiele lernen Sie, wie Sie die neuen Kenntnisse richtig umsetzen. Bis max. 8 Teilnehmer
Seminarraum:
Unsere hellen und modernen Seminarräume sind mit aktueller Technik, einem lichtstarken Beamer, einer großen Leinwand und großzügigen Arbeitsplätzen ausgestattet.
Diese Zusatzleistungen sind im Preis enthalten:
umfangreiche und praxistaugliche Schulungsunterlagen
das b.itmap-Zertifikat
Mittagessen und Pausengetränke
Preis
425,00 € zzgl. MwSt.
= 505,75 € inkl. MwSt.
Datenschutzbeauftragte erwerben hier das Hintergrundwissen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz bei der Verwendung von Personenbildnissen in Unternehmenspublikationen der internen und externen Kommunikation.
Insbesondere können die im Workshop vermittelten praktischen Lösungen und unser Schulungsmaterial von Datenschutzbeauftragten als Grundlage zur Schulung der Mitarbeitenden der internen und externen Unternehmenskommunikation verwendet werden.
Hintergrund zum Workshop „Recht am Bild“ für Datenschutzbeauftragte
Filme und Fotos, die identifizierbare Personen zeigen, können personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgesetze sein. Fotos von Personen nehmen in der Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen und staatlichen Organisationen einen hohen Stellenwert ein.
Der Konflikt zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Datenschutz
Unternehmen und staatliche Einrichtungen haben ein Recht zur (Bild-) Berichterstattung und Information über die eigenen Aktivitäten.
Jedoch ist der Spielraum hier eng: Anders als ein Unternehmen der Presse sind staatliche Einrichtungen und Firmen bei der Verarbeitung und Nutzung von Personenbildnissen zur Information und Berichterstattung nicht von den Datenschutzbestimmungen ausgenommen.
Nicht selten kommt es daher innerhalb einer Organisation zu Konflikten zwischen den Anliegen der Öffentlichkeitsarbeiter und der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenerfüllung der Datenschutzbeauftragten.
Anwendbarkeit der Datenschutzgesetze und des Kunsturheberrechtsgesetzes
Verwickelt ist die Rechtslage gerade bei der Nutzung von Personenbildnissen zur Unternehmenskommunikation. Denn hier bestehen zum einen die sehr strengen Vorschriften des Datenschutzes neben den milderen Regelungen zum „Recht am Bild“ des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG).
Anhand aktueller Rechtsprechung bietet der Workshop Lösungsmöglichkeiten zur Überwindung des Spagates zwischen den Anforderungen des Datenschutzes und und dem Arbeitsfeld der Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen und Informationsaufgaben staatlicher Organisationen.
Seminarinhalte:
Das Personenbildnis als Gegenstand des Datenschutzes (BDSG)
Personenbildnisse im Sinne des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG)
Rechtsprechung des BGH zur Veröffentlichung von Personenbildnissen in der Unternehmenspresse
Medienrechtlicher Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Einrichtungen
Medienrechtlicher Rahmen der Unternehmenspresse – Grenzen der Pressefreiheit
Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
Formen der Einwilligung in die Bildnisveröffentlichung
Einwilligungen bei Minderjährigen
Einwilligungen bei Event-Fotografien
Widerrufbarkeit der Einwilligung
Besonderheiten bei Veröffentlichungen im Internet und Intranet insbesondere
Sorgfaltspflichten bei der Social Media Arbeit mit Personenfotos
Speicherung und Archivierung Onlinedatenbanken der Pressestellen
Sorgfaltspflichten: Bildmetadaten zum Veröffentlichungszusammenhang und zur Bildnutzung
Personenbildnisse vor Missbrauch schützen
Fotos verstorbener Mitarbeiter
Muster Einwilligungserklärungen
Voraussetzungen:
keine
Seminardauer:
1 Tag (9:00 - 16:00 Uhr)
Kursart:
Vortrag und Übungen, anhand einer Vielzahl praktischer Fallbeispiele lernen Sie, wie Sie die neuen Kenntnisse richtig umsetzen. Bis max. 8 Teilnehmer
Seminarraum:
Unsere hellen und modernen Seminarräume sind mit aktueller Technik, einem lichtstarken Beamer, einer großen Leinwand und großzügigen Arbeitsplätzen ausgestattet.
Diese Zusatzleistungen sind im Preis enthalten:
umfangreiche und praxistaugliche Schulungsunterlagen
das b.itmap-Zertifikat
Mittagessen und Pausengetränke
Preis
425,00 € zzgl. MwSt.
= 505,75 € inkl. MwSt.
Eingestellt am: 09.03.2024 von: Wiebke Werner.
19.03.2018
18.04.2018
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