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Datenschutz-Praxis – Fahrplan für das erste Jahr als Datenschutzbeauftragte(r)

Von Cyber Akademie GmbH

Die Veranstaltung findet online statt.
Gegenstand des Seminars



Hilfe, jetzt bin ich Datenschutzbeauftragte(r)! Dies ist ein Gedanke, den viele Datenschutzbeauftragte nach der Beauftragung beschleicht. Rechtliche und technische Grundkenntnisse rund um den Datenschutz sind das eine, die praktische Umsetzung der neuen Pflichten aus der DSGVO in der eigenen Organisation, oder als externer Datenschutzbeauftragte(r) ist der zweite Schritt, der dann folgen muss. Aus Gründen der Vielfalt der Prozesse, Dokumente und Verträgen, die man als Datenschutzbeauftragte(r) zu beachten und überwachen hat, bleibt dem neu Beauftragten wenig Zeit, die Herangehensweise zu erproben. Hier erleben viele Datenschutzbeauftragte Mühen und zum Teil Überforderungen, da ihnen die Erfahrung fehlt, die umfangreichen neuen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten in einem durchdachten Handlungsplan zu strukturieren und effizient umzusetzen, um auch möglichen Haftungsfallen zu entgehen.

Zielsetzung



Den Teilnehmern wird anschaulich vermittelt, welche Strukturen sich ein Datenschutzbeauftragter im ersten Jahr seiner Bestellung schaffen soll, um seine Pflicht effektiv erfüllen und den Verantwortlichen bei dem Führen der Datenschutzorganisation hilfreich mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, für sich selbst einen “Fahrplan” für das erste Jahr auszuarbeiten. Die praktische Arbeit an Dokumenten, die für den Datenschutz und die begleitenden Themen notwendig sind, steht dabei im Vordergrund. Die Veranstaltung bietet ausreichend Gelegenheit, um individuelle Fragen zu klären.
Das Seminar geht sowohl auf die DSGVO, das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch auf die Landesdatenschutzgesetze (LDSG) der jeweiligen Teilnehmer ein.


Zielgruppe

Datenschutzbeauftragte und -sachbearbeiter bzw. -koordinatoren, welche möglichst über rechtliches Grundwissen, beispielsweise aus dem Seminar „Datenschutzbeauftragter in der öffentlichen Verwaltung“, verfügen sollten.
Eingestellt am: 23.12.2023 von: Julia Kravcov .

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