Datenschutz bei der Polizei - EU-DSGVO, BDSG-Neu, RI-Richtlinie & Co.
Von Cyber Akademie GmbH
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Kategorie
Datenschutz
Zeitraum
03.03.2020 - 04.03.2020
Adresse
Die Veranstaltung findet online statt.
Gegenstand des Seminars
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit der Umsetzung der JI Richtlinie entfalten seit dem 25.05.2018 ihre Wirkung. Die europaweit geltende DSGVO verpflichtet alle Behörden zur Benennung von Datenschutzbeauftragten in den jeweiligen Behörden. Hinzu kommen neue Anforderungen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung, wie z.B. neue Dokumentations- und Informationspflichten, neue Rechte Betroffener, technische Anforderungen, die die IT-Sicherheit betreffen, die auch für erfahrene Datenschutzbeauftragte von hoher Relevanz sind. Um die neuen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten lege artis erfüllen zu können, sind sowohl umfassende rechtliche, als auch technische und organisatorische Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich, die in diesem Seminar vermittelt werden und anhand praxisnaher Beispiele veranschaulicht werden.
Die zweitägige Grundlagen-Schulung ist auf die Bedarfe der Polizei in Bund und Ländern ausgerichtet. Sie beinhaltet eine intensive Schulung der behördlichen Datenschutzbeauftragten zu den Grundlagen und wesentlichen Neuerungen des neuen Rechts, der. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auch auf den landespolizeilichen Bereich und das Bundespolizeigesetz gelegt werden.
Zielsetzung
Ziel der Schulungen ist es, den Teilnehmern (behördlichen Datenschutzbeauftragten) die Grundlagen und wesentlichen Neuerungen, die aus der EU-DSGVO und dem BDSG neu resultieren, zu vermitteln sowie Abgrenzungsprobleme zwischen DSGVO und BDSG neu (Umsetzung der JI-Richtlinie) aufzuzeigen und die Teilnehmer zu befähigen, diese in der Praxis zu erkennen.
Zielgruppe
Die Schulung richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter im Bereich Datenschutz (aktive/ernannte Datenschutzbeauftragte) der Bundes- und Landespolizei aus dem gehobenen und höheren Verwaltungs- und Polizeivollzugsdienst.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit der Umsetzung der JI Richtlinie entfalten seit dem 25.05.2018 ihre Wirkung. Die europaweit geltende DSGVO verpflichtet alle Behörden zur Benennung von Datenschutzbeauftragten in den jeweiligen Behörden. Hinzu kommen neue Anforderungen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung, wie z.B. neue Dokumentations- und Informationspflichten, neue Rechte Betroffener, technische Anforderungen, die die IT-Sicherheit betreffen, die auch für erfahrene Datenschutzbeauftragte von hoher Relevanz sind. Um die neuen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten lege artis erfüllen zu können, sind sowohl umfassende rechtliche, als auch technische und organisatorische Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich, die in diesem Seminar vermittelt werden und anhand praxisnaher Beispiele veranschaulicht werden.
Die zweitägige Grundlagen-Schulung ist auf die Bedarfe der Polizei in Bund und Ländern ausgerichtet. Sie beinhaltet eine intensive Schulung der behördlichen Datenschutzbeauftragten zu den Grundlagen und wesentlichen Neuerungen des neuen Rechts, der. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auch auf den landespolizeilichen Bereich und das Bundespolizeigesetz gelegt werden.
Zielsetzung
Ziel der Schulungen ist es, den Teilnehmern (behördlichen Datenschutzbeauftragten) die Grundlagen und wesentlichen Neuerungen, die aus der EU-DSGVO und dem BDSG neu resultieren, zu vermitteln sowie Abgrenzungsprobleme zwischen DSGVO und BDSG neu (Umsetzung der JI-Richtlinie) aufzuzeigen und die Teilnehmer zu befähigen, diese in der Praxis zu erkennen.
Zielgruppe
Die Schulung richtet sich in erster Linie an Mitarbeiter im Bereich Datenschutz (aktive/ernannte Datenschutzbeauftragte) der Bundes- und Landespolizei aus dem gehobenen und höheren Verwaltungs- und Polizeivollzugsdienst.
Eingestellt am: 22.12.2023 von: Julia Kravcov.
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