Mitarbeiterkontrollen: Zulässig und gefährlich?
Von Cyber Akademie GmbH
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Kategorie
Datenschutz
Datum
01.12.2020
Adresse
Die Veranstaltung findet online statt.
Gegenstand des Seminars
„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Auch dieser Satz ist in Arbeitsverhältnissen häufig die Realität. In Behörden und Unternehmen wird diskutiert, wie Missstände und Fehlverhalten aufgedeckt werden können und wie Arbeitsergebnisse optimiert werden können. Dabei ist die Kontrolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Personalvertretung ein heikles Thema. Die Rechtslage ist undurchsichtig und auch für juristische Berater nicht leicht zu durchschauen.
Nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung zum 25.05.2018, dem Erlass des neuen Bundesdatenschutzgesetzes und der Länderdatenschutzgesetze, ergeben sich weitere Auswirkungen auf den Rechtsrahmen bei Mitarbeiterkontrollen. Die bisher erteilten Einwilligungen müssen überprüft werden und bei Dienst- oder Betriebsvereinbarungen ist ebenfalls zu überprüfen, ob die rechtlichen Vorgaben aus dem Datenschutzrecht ausreichend beachtet sind. In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen stellt sich darüber hinaus die Frage, wie mit Ergebnissen unzulässiger Mitarbeiterkontrollen umzugehen ist.
Zielsetzung
Das Seminar greift die Praxisfragen zur Mitarbeiterkontrolle auf und zeigt Lösungen sowie Grenzen der Kontrollmaßnahmen. Dabei steht die praktische Umsetzung bei Unternehmen und Behörden im Vordergrund.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Personal, Führungskräfte mit Leitungsverantwortung, Datenschutzbeauftragte, Betriebsräte, Personalräte, Justitiare.
„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Auch dieser Satz ist in Arbeitsverhältnissen häufig die Realität. In Behörden und Unternehmen wird diskutiert, wie Missstände und Fehlverhalten aufgedeckt werden können und wie Arbeitsergebnisse optimiert werden können. Dabei ist die Kontrolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Personalvertretung ein heikles Thema. Die Rechtslage ist undurchsichtig und auch für juristische Berater nicht leicht zu durchschauen.
Nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung zum 25.05.2018, dem Erlass des neuen Bundesdatenschutzgesetzes und der Länderdatenschutzgesetze, ergeben sich weitere Auswirkungen auf den Rechtsrahmen bei Mitarbeiterkontrollen. Die bisher erteilten Einwilligungen müssen überprüft werden und bei Dienst- oder Betriebsvereinbarungen ist ebenfalls zu überprüfen, ob die rechtlichen Vorgaben aus dem Datenschutzrecht ausreichend beachtet sind. In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen stellt sich darüber hinaus die Frage, wie mit Ergebnissen unzulässiger Mitarbeiterkontrollen umzugehen ist.
Zielsetzung
Das Seminar greift die Praxisfragen zur Mitarbeiterkontrolle auf und zeigt Lösungen sowie Grenzen der Kontrollmaßnahmen. Dabei steht die praktische Umsetzung bei Unternehmen und Behörden im Vordergrund.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Personal, Führungskräfte mit Leitungsverantwortung, Datenschutzbeauftragte, Betriebsräte, Personalräte, Justitiare.
Eingestellt am: 27.03.2024 von: Julia Kravcov .
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