Bildrecht für Marketing und PR
Von Cyber Akademie GmbH
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Kategorie
Datenschutz
Datum
10.03.2020
Adresse
Die Veranstaltung findet online statt.
Gegenstand des Seminars
In der Öffentlichkeitsarbeit und im Marketing nehmen Fotos, Grafiken und Videos einen hohen Stellenwert ein. Die Verwendung von Bildern berührt dabei eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Das Bildrecht als eine Querschnittmaterie des Rechts gibt unter Einbeziehung der Rechtsprechung Antworten auf die „Spielregeln“ der Befugnisse und Grenzen der Bildnutzungen in der täglichen Praxis.
Inhaltliche Schwerpunkte sind die Wahrung der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen (EU-Datenschutzgrund-Verordnung – DSGVO und Kunsturhebergesetz – KUG), Gegenstände und Architektur im Bild, Erwerb und die Vergabe von Nutzungsrechten, besondere rechtliche Anforderungen bei der Social-Media-Arbeit (Einstellen, Liken, Teilen und Kommentieren), Vertragsgestaltung mit Models und Fotografen sowie die Anforderungen an ein datenschutzkonformes Bildrechtemanagement.
Zunächst wird eine Prüfungssystematik zur Beurteilung von Bildinhalten und Bildnutzungsrechten erarbeitet. Die drei Tätigkeitsebenen einer Produktion – Fotografieren, Editieren und Publizieren – bilden den „roten Faden“ für die Abfrage der Berechtigungen und Pflichten. Beispielfälle aus der Praxis helfen dabei, abstrakte Regelungen besser zu verstehen. Neben Vortrag und Gruppenarbeit mit Übungsfällen besteht für die Teilnehmenden zwanglos Raum für spontane Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch.
Zielsetzung
Ziel dieses Bildrechte-Seminars ist es, den Teilnehmenden Sensibilität, Beurteilungskompetenz und Lösungsmöglichkeiten bei der Arbeit mit Fotos im Internet und Printbereich zu vermitteln.
Zielgruppe
Diese Fortbildung zum Bild- und Fotorecht wendet sich an Mitarbeitende der Unternehmenskommunikation, der Werbe- Grafik- und Marketingabteilungen sowie auch an Journalisten der Unternehmenspresse und Mitarbeitende behördlicher Pressestellen.
In der Öffentlichkeitsarbeit und im Marketing nehmen Fotos, Grafiken und Videos einen hohen Stellenwert ein. Die Verwendung von Bildern berührt dabei eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Das Bildrecht als eine Querschnittmaterie des Rechts gibt unter Einbeziehung der Rechtsprechung Antworten auf die „Spielregeln“ der Befugnisse und Grenzen der Bildnutzungen in der täglichen Praxis.
Inhaltliche Schwerpunkte sind die Wahrung der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen (EU-Datenschutzgrund-Verordnung – DSGVO und Kunsturhebergesetz – KUG), Gegenstände und Architektur im Bild, Erwerb und die Vergabe von Nutzungsrechten, besondere rechtliche Anforderungen bei der Social-Media-Arbeit (Einstellen, Liken, Teilen und Kommentieren), Vertragsgestaltung mit Models und Fotografen sowie die Anforderungen an ein datenschutzkonformes Bildrechtemanagement.
Zunächst wird eine Prüfungssystematik zur Beurteilung von Bildinhalten und Bildnutzungsrechten erarbeitet. Die drei Tätigkeitsebenen einer Produktion – Fotografieren, Editieren und Publizieren – bilden den „roten Faden“ für die Abfrage der Berechtigungen und Pflichten. Beispielfälle aus der Praxis helfen dabei, abstrakte Regelungen besser zu verstehen. Neben Vortrag und Gruppenarbeit mit Übungsfällen besteht für die Teilnehmenden zwanglos Raum für spontane Fragen, Diskussion und Erfahrungsaustausch.
Zielsetzung
Ziel dieses Bildrechte-Seminars ist es, den Teilnehmenden Sensibilität, Beurteilungskompetenz und Lösungsmöglichkeiten bei der Arbeit mit Fotos im Internet und Printbereich zu vermitteln.
Zielgruppe
Diese Fortbildung zum Bild- und Fotorecht wendet sich an Mitarbeitende der Unternehmenskommunikation, der Werbe- Grafik- und Marketingabteilungen sowie auch an Journalisten der Unternehmenspresse und Mitarbeitende behördlicher Pressestellen.
Eingestellt am: 23.12.2023 von: Julia Kravcov .
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