Starke Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Von Poko-Institut OHG
Beschreibung
Nirgendwo ist die Mitbestimmung so stark wie in den sozialen Angelegenheiten. Neben seiner stets erforderlichen Zustimmung steht dem Betriebsrat in allen Bereichen des umfangreichen Katalogs des § 87 BetrVG sogar ein Initiativrecht zu. Er muss also nicht warten, bis der Arbeitgeber zu Fragen der Arbeitszeit, von Urlaubsgrundsätzen, der Lohngestaltung oder der Einführung technischer Einrichtungen auf ihn zukommt. Vielmehr kann der Betriebsrat in Projekten aus dem Bereich der sozialen Angelegenheiten von sich aus tätig werden. Notfalls führt der Weg in die Einigungsstelle, wo der Betriebsrat die Chance hat, sich mit der von ihm gewollten Regelung gegen den Arbeitgeber durchzusetzen. Mehr Mitbestimmung geht nicht! Nutzen Sie die Chance, hier die Vorstellungen des Betriebsrats von fairen, ausgewogenen Regelungen zugunsten der Mitarbeiter zu verwirklichen.
Auf den Punkt: In diesem Seminar lernen Sie den umfangreichen und äußerst wichtigen Mitbestimmungskatalog des § 87 BetrVG kennen. Sie erfahren, wann Sie mitentscheiden müssen oder sogar initiativ tätig werden können und erhalten wichtige Tipps für die praktische und taktisch kluge Umsetzung Ihrer Rechte.
Teilnehmeranzahl: von 5 bis 19
Eventstartzeit: 09:00 Uhr
Gesamtdauer:28 h
Preis: 1395 € zzgl. MwSt