Bauablaufstörungen und rechtliches Nachtragsmanagement bei Bauprojekten der öffentlichen Hand
Von Fortbildungskampagne öffentliches Recht
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Kategorie
Bau
Datum
27.01.2021
Adresse
Die Veranstaltung findet online statt.
Verantwortlich Handelnde auf Auftraggeberseite in öffentlichen Bauprojekten müssen über juristisches Grundwissen zum sicheren Umgang mit Nachträgen von Planungs- und insbesondere Baubeteiligten verfügen, um Nachtragsbegehren einordnen und auf sie sachgerecht reagieren zu können.
Dieses Praxisseminar vertieft unter Berücksichtigung der Muster des VHB Bund und der RBBau die wichtigsten Anspruchsgrundlagen für Nachträge, ihre Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen sowie ihre baubetrieblichen Grundlagen und gibt Hinweise für präventive Maßnahmen, um Nachtragsrisiken von vornherein zu minimieren.
Die Rechtsprechung hat zu den gängigen Anspruchsgrundlagen für Nachtragsansprüche – teilweise beeinflusst von der BGB-Novelle zum neuen Bauvertragsrecht zum 1.1.2018 – in den Jahren 2018-2020 eine erhebliche Dynamik erfahren.
Seit Jahrzehnten gefestigte Weisheiten wie „guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ werden in Zweifel gezogen.
Das Seminar geht ausführlich auf die Rechtsprechungsentwicklungen zu §§ 2 Abs. 3, 5 und 6 VOB/B (insbesondere BGH Urt. v. 08.08.2019 – VII ZR 34/18 und KG Urt. v. 10.07.2018 – 21 U 30/17) und zu § 642 BGB (insbesondere BGH Urt. v. 26.10.2017 – VII ZR 16/17 und BGH Urt. v. 30.01.2020 – VII ZR 33/19) ein und erläutert deren praktische Auswirkungen.
Dieses Praxisseminar vertieft unter Berücksichtigung der Muster des VHB Bund und der RBBau die wichtigsten Anspruchsgrundlagen für Nachträge, ihre Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen sowie ihre baubetrieblichen Grundlagen und gibt Hinweise für präventive Maßnahmen, um Nachtragsrisiken von vornherein zu minimieren.
Die Rechtsprechung hat zu den gängigen Anspruchsgrundlagen für Nachtragsansprüche – teilweise beeinflusst von der BGB-Novelle zum neuen Bauvertragsrecht zum 1.1.2018 – in den Jahren 2018-2020 eine erhebliche Dynamik erfahren.
Seit Jahrzehnten gefestigte Weisheiten wie „guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ werden in Zweifel gezogen.
Das Seminar geht ausführlich auf die Rechtsprechungsentwicklungen zu §§ 2 Abs. 3, 5 und 6 VOB/B (insbesondere BGH Urt. v. 08.08.2019 – VII ZR 34/18 und KG Urt. v. 10.07.2018 – 21 U 30/17) und zu § 642 BGB (insbesondere BGH Urt. v. 26.10.2017 – VII ZR 16/17 und BGH Urt. v. 30.01.2020 – VII ZR 33/19) ein und erläutert deren praktische Auswirkungen.
Eingestellt am: 01.04.2024 von: Till Spurny.
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