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BvD gratuliert Ulrich Kelber zum Amtsantritt


Von Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Berufsverband sichert Bundesdatenschutzbeauftragten Unterstützung zu

Anlässlich des Wechsels an der Spitze des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gratuliert der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. dem neuen Amtsinhaber Ulrich Kelber zum Amtsantritt....
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Berlin, 04.02.2019 (PresseBox) - Anlässlich des Wechsels an der Spitze des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gratuliert der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. dem neuen Amtsinhaber Ulrich Kelber zum Amtsantritt. „Mit Ulrich Kelber erhält Deutschland einen engagierten Datenschutzbeauftragten. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und einen fruchtbaren und regelmäßigen Austausch“, sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing am Montag in Berlin.

Unterstützung sicherte Spaeing unter anderem bei der von Kelber angeregten Transparenz bei Bußgeldverfahren zu, die bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder anhängig sind. „Transparenz ist eines der zentralen Werte der Informationsfreiheit, aber auch beim Datenschutz“, sagte Spaeing. Gerade für Unternehmen und Behörden sei es wichtig, Einblick zu erhalten, über welche Verstöße der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) derzeit Bußgelder verhängt würden. „Das hilft, Vergehen und Fehler zu vermeiden. Dafür treten auch die qualifizierten Datenschutzbeauftragten des BvD ein“, betonte Spaeing.

Zugleich dankte er der vorherigen Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff für den guten und engen Austausch insbesondere während der heißen Phase des Inkrafttretens der DS-GVO. „Mit der europaweiten Datenschutz-Grundverordnung haben wir eine gemeinsame Grundlage für den Datenschutz in Unternehmen und Behörden, aber auch für die Verbraucher“, sagte Spaeing. „Jetzt muss es darum gehen, den Datenschutz in Deutschland praxisnah und zugleich für die Verbraucher nachvollziehbar umzusetzen.“

Dabei bekräftige Spaeing die Notwendigkeit, die Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte auch für kleinere Unternehmen zu erhalten. „Datenschutzbeauftragte sichern mit ihrem Knowhow Datenschutz vor allem bei kleinen und mittleren Betrieben, die intern nicht über das erforderliche Fachwissen verfügen. Gerade bei dem aktuellen Beratungs-Wildwuchs ist die fachliche Kompetenz zertifizierter Datenschutzberater unerlässlich“, betonte er.



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