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Geförderte Weiterbildungen durch das Qualifizierungschancengesetz


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Jeder Arbeitnehmer kommt in seinem Leben an einen Punkt, wo er feststellt, dass er beruflich stagniert. Es stellt sich die Frage, ob eine Weiterbildung Sinn macht und infolgedessen die Aufgabe, passende Anbieter und Förderungen zu finden.

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Tatsächlich haben viele Erwerbstätige den Gedanken, sich weiterzubilden, aber die Kosten für eine Fortbildung schreckt viele davon ab. Geförderte Weiterbildungen durch das Qualifizierungschancengesetz sind nun leichter zu beantragen, wenn man gewisse Voraussetzungen und Anforderungen berücksichtigt. Das neue Gesetz umfasst vielerlei Maßnahmen. So wird es für viele Arbeitnehmer unkomplizierter, ihren Wunsch nach einer Vertiefung des Knowhows oder einer höheren Qualifikation umzusetzen.

 

Gründe für eine geförderte Weiterbildung

Die häufigsten Gründe für eine geförderte Weiterbildung sind die Aussicht auf ein höheres Gehalt und das damit verbundene Prestige. Außerdem ist die Erweiterung der fachlichen Kompetenzen oder Spezialisierungen auf höhere Qualifikationen Initiator für die Entscheidung zur Weiterbildung.

Neben Geld und der Optimierung der beruflichen Aufgabenfelder spielt auch das Engagement beider Seiten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, eine wichtige Rolle. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter aktiv auffordern, sich weiterzubilden, gewinnen loyale und ehrgeizige Angestellte. Letztendlich lohnt sich die Investition für den Großteil jener Mitarbeiter, die mit Unterstützung der Firmenleitung auf Fortbildung geschickt werden. In Krisenzeiten zeigt sich, dass gute Mitarbeiter stets gesucht sind.

Wer eher nach einem Arbeitsplatz sucht, um sein Einkommen zu haben, zeigt geringes Interesse an einer Fortbildung. Dieses Desinteresse strafen inzwischen auch immer mehr Personalverantwortliche ab. Das fehlende Interesse an einer Fortbildung, die Job und Unternehmen zugleich helfen, könnte ein Grund sein, warum sich die Absagen nach Bewerbungsgesprächen häufen.

 

Kosten und Förderungen

Ob man einen Sprachkurs, eine EDV-Schulung oder einen Meisterkurs absolviert: Jede Fortbildung kostet Geld. Eine längere Weiterbildung summiert sich mitunter auf einige tausend Euro, die nicht jeder auf dem Sparbuch verfügbar hat. Laut dem Statistischen Bundesamt nutzen nur 20 Prozent der Erwerbstätigen die Chance auf eine Fortbildung. Rechnet man die Fortbildungskosten jedoch gegen höhere Gehälter und bessere Karrierechancen auf, könnte der Anteil der Personen, die eine Weiterbildung überlegen, steigen.

Langfristig betrachtet lohnt sich eine Weiterbildung, daher ist es nicht zielführend, lediglich die Ausbildungskosten zu berücksichtigen. Der Gedanke, sich fortzubilden, entsteht sehr wahrscheinlich aus einem guten Grund. Man ist unzufrieden mit den aktuellen Arbeitsbedingungen, beispielsweise kollidieren die Arbeitszeiten mit der Betreuung oder den Abholzeiten für die Kinder, die Ansprüche im Job überfordern.

Daher ist es sinnvoll, sich mit den Erwartungen an sich selbst auseinanderzusetzen. Wie sieht der Status Quo des Aufgabenbereiches aus, wo sieht man sich unter- oder überfordert? Wo fehlen gewisse Kenntnisse, die das Arbeitsleben verbessern? Welche Fähigkeiten können ein Sprungbrett für einen anspruchsvolleren Job sein, die bislang unterschätzt worden sind?

All diese Fragen gilt es abzuklären, um sich dann den vielfältigen Angeboten für eine geförderte Weiterbildung zu widmen. Je klarer die Zielvorgabe definiert wird, desto erfolgreicher fällt die endgültige Entscheidung für eine Fortbildung aus.

 

Um Förderung ansuchen, aber wie und wo?

Viele Unternehmen bieten bereitwillig ihre Unterstützung an, wenn Mitarbeiter sich weiterbilden möchten. Allerdings sollte man nicht mit einem Jobwechsel spekulieren, wenn man den Firmenchef um einen Zuschuss für die Weiterbildung bittet. Viele verlangen eine Bindungsklausel, die den Mitarbeiter verpflichtet, das Unternehmen für eine vereinbarte Zeit nicht zu verlassen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Weiterbildung zu fördern. Selbständige und Angestellte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden können die sogenannte Bildungsprämie beantragen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, mit einem maximalen Auszahlungsbetrag von 500 Euro. Außerdem beträgt das jährliche Höchsteinkommen, das versteuert wird, maximal 20.000 Euro. Bei verheirateten Personen gelten 40.000 Euro als Grenze.

Beim Bildungsgutschein übernimmt der Staat 100 Prozent der Kosten, inklusive Anreise- und Übernachtungskosten im Rahmen der geförderten Weiterbildung. Auf den Bildungsgutschein, der über die Bundesagentur für Arbeit beantragt werden kann, haben auch Personen, die aktuell arbeitslos sind, Anspruch.

Es gilt jedoch einiges zu beachten, wenn man den Bildungsgutschein beantragen möchte. Mit dieser Förderung kann man nicht beliebige Fortbildungen machen, sondern nur jene, die der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienlich sind.

 

Aufstiegs-BAföG für höhere Abschlüsse

Die Förderung ist unabhängig davon, welchen Beruf man ausübt oder in welcher Branche man arbeitet. Selbst das Alter ist beim Aufstiegs-BAföG keiner Voraussetzung unterworfen. Die Maßnahme sollte jedoch mit einem Aufstieg verbunden sein wie beispielsweise Techniker, Meister oder Betriebswirt.

Unabhängig vom Einkommen wird ein Kostenbeitrag zur Fortbildung bezahlt, bei einer Fortbildung auf Vollzeitbasis ein Beitrag, um die Lebensunterhaltskosten zu decken. Diese geförderte Weiterbildung besteht aus zwei Teilen: Der Zuschuss muss nicht zurückbehalt werden, der Rest ist ein Darlehen mit günstigen Zinsen.

Das Darlehen läuft über die KfW-Bank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Ist die Fortbildung beendet, muss das Darlehen bezahlt werden. Wer anschließend einen eigenen Betrieb gründet und die Prüfung erfolgreich bestanden hat, freut sich über einen Sonderbonus, der das rückzahlbare Darlehen verringert.

 

 

Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendien als Alternative

Besonders ehrgeizige Berufseinsteiger unter 25 Jahren können mit dem Weiterbildungsstipendium ihre Weiterbildung fördern. Diese staatliche Förderung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, wird über einen Zeitraum von zwei Jahren ausbezahlt.

Der Zuschuss beträgt maximal 7.200 Euro und gilt für eine geförderte Weiterbildung wie Techniker- und Meisterlehrgänge, medizinische Weiterbildungen und EDV-Kurse. Manchmal gilt das Weiterbildungsstipendium auch bei einem berufsbegleitenden Studium.

Wer nach der Ausbildung ein Studium überlegt, ist mit dem sogenannten Aufstiegsstipendium gut beraten. Voraussetzung ist eine nachweisbare Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren und einem besonders guten Abschluss der Ausbildung. Letzteren kann man mit Platzierungen in überregionalen Leistungswettbewerben, den Abschlussnoten oder einem Schreiben samt Begründung seitens des Arbeitgebers nachweisen.

Das Aufstiegsstipendium gilt für berufsbegleitende Studiengänge, aber auch für ein Vollzeitstudium. Die Förderung für Vollzeitstudenten beträgt 815 Euro monatlich, 2.400 Euro jährlich für ein berufsbegleitendes Studium.

 

Informieren lohnt sich

Für welche Förderung man sich auch immer letztendlich entscheidet: Man sollte auf der Suche nach einer finanziellen Unterstützung bzw. Förderung für eine Weiterbildung offen sein für verschiedenste Angebote. Idealerweise klärt man offene Fragen in einem persönlichen Gespräch. Falls das nicht möglich ist, kann man telefonisch nachfragen und die persönliche Situation darlegen.

Es gibt viele Wege, seine Weiterbildung zu fördern und damit seinem Berufswunsch näherzukommen. Bildungsprämie, Aufstiegsstipendium, Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG oder andere Förderungen helfen, berufliche Perspektiven zu erschließen und die eigenen Kompetenzen zielführend zu verbessern, um den Traumjob zu bekommen, langfristig.

 

 

Bild: pixabay.com



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