Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in IT- und IT-Sicherheitsprojekten
Von Cyber Akademie GmbH
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Kategorie
IT-Sicherheit
Zeitraum
05.05.2020 - 06.05.2020
Adresse
Die Veranstaltung findet online statt.
Gegenstand des Seminars
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist eine Grundregel öffentlicher Haushaltswirtschaft. Für alle finanzwirksamen Maßnahmen schreibt § 7 BHO angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor.
Sachgerechte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ermöglichen es den Entscheidungsträgern, wirtschaftlich zu handeln. Soweit Entscheidungen Einnahmen oder Ausgaben für den Bund verursachen, geht es um die Verwendung von Steuermitteln, Beiträgen und Gebühren. Im Umgang mit diesen Finanzmitteln bestehen besondere Sorgfaltspflichten sowie eine Dokumentationspflicht hinsichtlich der Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bilden die aus der gesetzlichen Verpflichtung zur wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung folgenden erforderlichen Überlegungen zur Durchführung einer finanzwirksamen Maßnahme ab.
Sie schaffen Transparenz über
- alle vorhandenen Entscheidungsmöglichkeiten
- den Entscheidungsumfang
- die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung und
- die Abhängigkeiten des Entscheidungsvorschlages von Annahmen und Rahmenbedingungen
Das Seminar soll den Teilnehmern einen Überblick über die Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, deren Durchführung und den Erstellungsprozess verschaffen. Dabei soll der Fokus neben allgemeinen finanzwirksamen Maßnahmen auf Vorhaben mit I Informationssicherheitsbezug gelegt werden. Im ersten Teil des Seminares werden die grundlegenden Inhalte der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß Standard 5.0 vermittelt und diese anschließend im zweiten Teil anhand von Übungen und Praxisbezügen vertieft.
Zielsetzung
Ziel ist es die Seminarteilnehmer in die Lage zu versetzen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gemäß WiBe 5.0 mittelfristig eigenständig durchzuführen.
Folgende Teilziele werden verfolgt:
- Eine WiBe selbst anfertigen können,
- Die Herausforderungen und Chancen einschätzen zu lernen,
- Die Besonderheiten bei der Datenerhebung-und Auswertung kennen lernen,
- Das Handwerkszeug erlernen,
- Mit Informationsquellen vertraut machen und
- Einsatz von Tools.
- Tipps/Tricks im operativen Alltag und Umgang mit Fallstricken.
Zielgruppe
Projektleiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in IT- und Rechtsabteilungen, Compliance-Beauftragte, Behördenleitungen, Geschäftsleitungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechnungshöfe sowie Abteilungen der Bundesverwaltung, die finanzwirksame Maßnahmen initiieren, verantworten und durchführen. Zusätzlich IT-Sicherheitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Notfallbeauftragte, Geheimschutzbeauftragte im Rahmen des Bezuges von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Umfeld der Informationssicherheit.
u.U. (Technische) Anforderungen und Voraussetzungen
Ein Verständnis für Mathematik der 7. Klasse (Zinsrechnung) ist zum Verständnis der Kapitalwertmethode hilfreich. Ein Verständnis für die grundlegenden Abläufe der Bundesverwaltung ist hilfreich. Eine Installation des WiBe-Kalkulators ist ein Bonus aber keine Voraussetzung.
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist eine Grundregel öffentlicher Haushaltswirtschaft. Für alle finanzwirksamen Maßnahmen schreibt § 7 BHO angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor.
Sachgerechte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ermöglichen es den Entscheidungsträgern, wirtschaftlich zu handeln. Soweit Entscheidungen Einnahmen oder Ausgaben für den Bund verursachen, geht es um die Verwendung von Steuermitteln, Beiträgen und Gebühren. Im Umgang mit diesen Finanzmitteln bestehen besondere Sorgfaltspflichten sowie eine Dokumentationspflicht hinsichtlich der Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bilden die aus der gesetzlichen Verpflichtung zur wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung folgenden erforderlichen Überlegungen zur Durchführung einer finanzwirksamen Maßnahme ab.
Sie schaffen Transparenz über
- alle vorhandenen Entscheidungsmöglichkeiten
- den Entscheidungsumfang
- die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung und
- die Abhängigkeiten des Entscheidungsvorschlages von Annahmen und Rahmenbedingungen
Das Seminar soll den Teilnehmern einen Überblick über die Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, deren Durchführung und den Erstellungsprozess verschaffen. Dabei soll der Fokus neben allgemeinen finanzwirksamen Maßnahmen auf Vorhaben mit I Informationssicherheitsbezug gelegt werden. Im ersten Teil des Seminares werden die grundlegenden Inhalte der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß Standard 5.0 vermittelt und diese anschließend im zweiten Teil anhand von Übungen und Praxisbezügen vertieft.
Zielsetzung
Ziel ist es die Seminarteilnehmer in die Lage zu versetzen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gemäß WiBe 5.0 mittelfristig eigenständig durchzuführen.
Folgende Teilziele werden verfolgt:
- Eine WiBe selbst anfertigen können,
- Die Herausforderungen und Chancen einschätzen zu lernen,
- Die Besonderheiten bei der Datenerhebung-und Auswertung kennen lernen,
- Das Handwerkszeug erlernen,
- Mit Informationsquellen vertraut machen und
- Einsatz von Tools.
- Tipps/Tricks im operativen Alltag und Umgang mit Fallstricken.
Zielgruppe
Projektleiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in IT- und Rechtsabteilungen, Compliance-Beauftragte, Behördenleitungen, Geschäftsleitungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechnungshöfe sowie Abteilungen der Bundesverwaltung, die finanzwirksame Maßnahmen initiieren, verantworten und durchführen. Zusätzlich IT-Sicherheitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Notfallbeauftragte, Geheimschutzbeauftragte im Rahmen des Bezuges von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Umfeld der Informationssicherheit.
u.U. (Technische) Anforderungen und Voraussetzungen
Ein Verständnis für Mathematik der 7. Klasse (Zinsrechnung) ist zum Verständnis der Kapitalwertmethode hilfreich. Ein Verständnis für die grundlegenden Abläufe der Bundesverwaltung ist hilfreich. Eine Installation des WiBe-Kalkulators ist ein Bonus aber keine Voraussetzung.
Eingestellt am: 22.12.2023 von: Julia Kravcov .
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