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Auf Rechnung Arbeits- und Transportkosten ausweisen lassen / Umzugskosten immer überweisen / alle Rechnungen rund um den Umzug aufheben

Hattersheim – 3. August 2017 – Wer umzieht, kann Steuern sparen. Umzugskosten können als haushaltsnahe Dienstleistung, Werbungskosten, Sonderausgaben oder gegebenenfalls auch als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Darauf macht der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. aufmerksam.

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Haushaltsnahe Dienstleistung

Privatumzüge werden steuerlich in der Regel wie haushaltsnahe Dienstleistungen behandelt. Auf Antrag können dann 20 Prozent von maximal 20.000 Euro geltend gemacht werden. Dazu muss eine ordnungsgemäße Rechnung des Möbelspediteurs mit Datum, ausgewiesener Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens eingereicht werden, bei der die Arbeits- und Transportkosten separat ausgewiesen sind. Kosten für Verpackungsmaterial sind nicht abzugsfähig.

Dierk Hochgesang, Geschäftsführer der AMÖ, weist außerdem darauf hin, dass das Finanzamt Barzahlungen nicht anerkennt: „Wichtig ist, dass die Kosten für den Umzug überwiesen werden, was durch den Kontoauszug nachzuweisen ist. Wer seinen Umzug bar bezahlt, kann ihn nicht steuerlich geltend machen. Die in der AMÖ organisierten Möbelspediteure machen ihre Kunden aber selbstverständlich darauf aufmerksam, “ und er ergänzt: „Neben den Kosten für den Umzug können zusätzlich noch bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen zum Beispiel für das Streichen der neuen Wohnung steuerlich berücksichtigt werden.“

 

Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung

Wird aus beruflichen Gründen umgezogen, können die Kosten in bestimmten Fällen als Werbungskosten berücksichtigt werden. Solche Fälle liegen vor, wenn erstmals eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, beziehungsweise bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder einer Versetzung der Weg zur Arbeit unverhältnismäßig wäre oder der Arbeitsweg durch den Umzug stark verkürzt wird.

Dazu sagt Dierk Hochgesang: „Neben den Kosten für die Umzugsspedition können dann noch weitere Werbungskosten sowie Kosten für sonstige Umzugsauslagen geltend gemacht werden. Deshalb ist es wichtig, alle Rechnungen aufzuheben. Wenn Sie umgezogen sind, weil Sie zum ersten Mal eine Berufsausbildung beginnen, sind die Umzugskosten als Sonderausgaben absetzbar.“ Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen, wegen Hochwasser, eines Brandes oder ähnlicher Umstände können die Kosten bei der Steuererklärung gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Abschließend erläutert Hochgesang: „In allen Fällen ist es selbstverständlich, dass nur solche Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, die tatsächlich entstanden sind. Werden die Kosten vom Arbeitgeber, dem Dienstherrn, einem Amt oder einer Behörde erstattet, können Sie ebenfalls nicht geltend gemacht werden. Und selbstverständlich können sie nur einmal steuerlich geltend gemacht werden, also zum Beispiel als Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen.“ Detailinformationen zur steuerlichen Berücksichtigung von Umzugskosten erteilen das Finanzamt oder der Steuerberater.

Über den Bundesverband AMÖ

Seit über 135 Jahren vertritt der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. die Interessen der Deutschen Möbelspediteure. Zu den rund 900 Mitgliedsunternehmen in 18 Landesverbänden zählen Umzugsspediteure, Neumöbellogistiker, Kunstspediteure sowie Spediteure von EDV und Medizintechnik. Der einzelne AMÖ-Spediteur ist über seine Mitgliedschaft in einem der Landesverbände Mitglied der AMÖ. Um eine hohe Qualität der Dienstleistung Umzug durchzusetzen, vergibt die AMÖ an Mitgliedsunternehmen, die sich auf die Einhaltung bestimmter Standards verpflichten das Zertifikat „anerkannter AMÖ-Fachbetrieb“. Im Rahmen einer Gruppenzertifizierung wird jedes Jahr eine Auswahl der teilnehmenden Betriebe auf die Erfüllung der Qualitätskriterien von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle überprüft. Die Unternehmen, die das Zertifikat führen, sind auf www.umzug.org zu finden.

 

Hinweis für Redaktionen
Der Abdruck sowie die Veröffentlichung online dieser Presseinformation sind honorarfrei. Als begleitendes Bildmaterial stellen wir Ihnen gerne das AMÖ-Känguru oder Pressefotos zur Verfügung. Eine Auswahl finden Sie hier: http://amoe.de/presse/ . Weitere Motive sind vorrätig. Für einen Veröffentlichungshinweis oder ein Belegexemplar sind wir dankbar. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Dr. Hans Joachim Dürr (Tel.: 06190 9898-17), verantwortlich.

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